Ich bin von meinem Co-Autor Dr. Thomas Sassenberg zu Recht darauf hingewiesen worden, dass ich fehlerhaft in der v0.1beta des Freifunk-TKG-Starterpakets die Meldung eines Freifunk-Knotens als verpflichtend dargestellt habe. Richtig wäre gewesen, hier eine Unterscheidung wie folgt zu treffen:
Anbieter gewerblicher TK-Dienste, wozu auch Anbieter von gewerblichen WLANs gehören, sind grundsätzlich verpflichtet, dies bei der Bundesnetzagentur zu melden (§ 6 TKG). Dies gilt allerdings nicht für Freifunk-Knoten, die aus altruistischen Motiven zur Verfügung gestellt werden. Daher ist eine Anmeldung nicht erforderlich bei reinen Freifunk-Knoten (dazu Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, Rn. 30).
Dient der Freifunk-Knoten auch der Kundengewinnung, z.B. in einem Café, dann muss eine Anmeldung abgegeben werden.
In der Mehrzahl der Fälle dürfte eine Meldung daher nicht erforderlich sein! Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist deshalb aber nicht fehlerhaft, da auch das altruistisch betriebene WLAN das Angebot eines Telekommunikationsdienstes darstellt. Die Meldungist aber nicht zwingend.
Die übrigen Punkte des Dokuments (insb. Sicherheitskonzept) sind dadurch nicht betroffen.
Aus diesem Grund habe ich im Dokument auch die Meldung nun an den Schluss verschoben. Diese Ergänzung habe ich heute – neben einer anderen kleinen Korrektur – in das Dokument (v0.2beta) eingepflegt und das Paket neu hochgeladen.
Update: Freifunk-Starterpaket neu in v0.3 – Download hier
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