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Update Freifunk-TKG-Starterpaket (v0.3)

Anlässlich der Fragerunde beim Freifunk Mainz am 13.08.2014 habe ich das TKG-Starterpaket ergänzt und erweitert. Es steht jetzt in v0.3 zur Verfügung. Insbesondere bei der Frage der Gewerblichkeit und zur Rolle des Sicherheitsbeauftragten sind Ergänzungen hinzugekommen. Außerdem ist ein Kreuz im vorausgefüllten Formular der Bundesnetzagentur (TK-Netze) hinzugekommen, das ich vorher vergessen hatte (danke an Tobias für den Hinweis!).

Download:

 

Fragerunde beim Freifunk Mainz e.V. – „Pflichten beim Betrieb eines Freifunk-Knotens – oder hands on-Freifunk-TKG-Starterpaket“ (Folien online)

Bild: Alper ÇugunCC BY 2.0

Gestern war ich wie angekündigt beim Treffen der Mainzer Freifunker und habe ein wenig zu Pflichten beim Betrieb eines Freifunk-Knotens erzählt. Insbesondere ging es um Fragen der Meldepflicht (wann ist der Betrieb „gewerblich“ i.S.d. § 6 TKG), die Rolle des Sicherheitsbeauftragten und – natürlich – um das leidige Thema Störerhaftung.

Es war eine spannende und interessante Runde mit vielen Fragen, die ich hoffentlich halbwegs praxisnah und handhabbar beantworten konnte. Es hat mir auf jeden Fall viel Spaß gemacht. Danke an alle Beteiligten!

Die Folien zum Vortrag sind auch (unter CC-BY 3.0 DE-Lizenz) zum Download verfügbar (PDF, 1.7 MB), ein Video folgt ggf. noch.

Den Vortrag und die gestellten Fragen habe ich auch zum Anlass genommen, das Freifunk-TKG-Starterpaket noch einmal zu aktualisieren.

Update: Mittlerweile ist auch ein Video vom Vortrag verfügbar.

Update/Korrektur des Freifunk-TKG-Starterpakets

Ich bin von meinem Co-Autor Dr. Thomas Sassenberg zu Recht darauf hingewiesen worden, dass ich fehlerhaft in der v0.1beta des Freifunk-TKG-Starterpakets die Meldung eines Freifunk-Knotens als verpflichtend dargestellt habe. Richtig wäre gewesen, hier eine Unterscheidung wie folgt zu treffen:

Anbieter gewerblicher TK-Dienste, wozu auch Anbieter von gewerblichen WLANs gehören, sind grundsätzlich verpflichtet, dies bei der Bundesnetzagentur zu melden (§ 6 TKG). Dies gilt allerdings nicht für Freifunk-Knoten, die aus altruistischen Motiven zur Verfügung gestellt werden. Daher ist eine Anmeldung nicht erforderlich bei reinen Freifunk-Knoten (dazu Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, Rn. 30).

Dient der Freifunk-Knoten auch der Kundengewinnung, z.B. in einem Café, dann muss eine Anmeldung abgegeben werden.

In der Mehrzahl der Fälle dürfte eine Meldung daher nicht erforderlich sein! Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist deshalb aber nicht fehlerhaft, da auch das altruistisch betriebene WLAN das Angebot eines Telekommunikationsdienstes darstellt. Die Meldungist aber nicht zwingend.

Die übrigen Punkte des Dokuments (insb. Sicherheitskonzept) sind dadurch nicht betroffen.

Aus diesem Grund habe ich im Dokument auch die Meldung nun an den Schluss verschoben. Diese Ergänzung habe ich heute – neben einer anderen kleinen Korrektur – in das Dokument (v0.2beta) eingepflegt und das Paket neu hochgeladen.

Update: Freifunk-Starterpaket neu in v0.3 – Download hier

Freifunk-TKG-Starterpaket

Eine der Unsicherheiten beim Aufbau eines Freifunk-Knotens kann sein, welche Pflichten der Betreiber eines solchen WLAN-Knotens hat. Wie ich schon in Vorträgen auf dem Wireless Community Weekend und auf dem 29C3 gesagt habe, sind diese aber für so kleine Knoten wie den typischen Freifunk-Knoten (auch mit mehreren WLAN-Routern) halb so wild. Wichtigstes Beispiel einer solchen Pflicht ist die Meldepflicht nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG). (s. Update)

Um auch die letzten Unsicherheiten zu beseitigen, gibt es jetzt das „Freifunk-TKG-Starterpaket“. Es enthält – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit – diejenigen Unterlagen, die ein Betreiber eines Freifunk-Knotens einmal beachtet und ausgefüllt haben sollte. Dazu gehört die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, wobei im Starterpaket ein vorausgefülltes Formular (mit den Häkchen an der richtigen Stelle) enthalten ist (Originaldokument), ein Beispiel für eine Splash-Page mit Impressum (basierend auf der Splash-Page des Freifunk Leipzig).

Weiter enthält das Starterpaket ein Beispiel für ein Sicherheitskonzept und Sicherheitsmaßnahmen nach § 109 TKG inklusive einer beispielhaften Beschreibung und Grafik der Anlage. Dazu gehört auch ein Omnigraffle-Dokument zur weiteren Bearbeitung/Anpassung an die vorhandene Anlage, das sich ebenfalls im Starterpaket befindet.

Last but not least muss der Betreiber eines Freifunk-Knotens nach § 109 Abs. 4 TKG einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Auch dafür ist ein Beispielsformular enthalten.

Insgesamt also kein Hexenwerk …

Das gesamte Paket steht (mit Ausnahme der Splash-Page) unter einer Creative Commons CC-BY 3.0 DE-Lizenz.

Kommentare, Anmerkungen und Anregungen nehme ich gerne per Kommentar hier, per E-Mail oder über Twitter entgegen.

Update: Die Download-Links hier habe ich wegen Updates entfernt. Zum Update und zum Download hier.