Schon ein bisschen älter, aber nicht zuletzt aufgrund des Hinweises im Datenwachschutzblog zu Akisment weiter aktuell: Steidle/Pordesch, Im Netz von Google. Web-Tracking und Datenschutz, DuD 2008, 324
Die Autoren untersuchen Web-Tracking, insb. Google Analytics, in datenschutzrechtlicher Hinsicht.
Das Fazit:
„Gegen die Zulässigkeit einer Nutzung von Google Analytics in der von Google praktizierten Form bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. … Unter dem Blickwinkel der Informationssicherheit ist zudem problematisch, dass IP-Adressen in Verbindung mit weiteren Nutzungsdaten in einen fremden Rechtsraum übermittelt werden und dabei von einem Diensteanbieter genutzt werden, der sehr vielfältige kommerzielle Verwendungsinteressen und -möglichkeiten hat.“
S. dazu auch:
- Eintrag bei Datenschutzbeauftragter Online
- Eintrag im Datenschutzwachblog zu Akismet
- Wikipedia-Eintrag
- Stellungnahme des ULD
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