Einige Meldungen der letzten Tage:
- Umfrage der EU zur Sicherheitsgesetzgebung (via Daten-Speicherung.de)
90% der Befragten forderten, vor der Einführung neuer Sicherheitstechnologien müssten Politiker wichtige Fragen öffentlich diskutieren lassen und eine öffentliche Anhörungen durchführen.
100% der Teilnehmer waren der Meinung, dass vor Entscheidungen über Sicherheitsmaßnahmen unbedingt alternative Lösungen untersucht und berücksichtigt werden müssen.
Die große Mehrheit der Befragten meinte, Experten sollten an der Entscheidungsfindung mitwirken und Entscheidungen sollten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden. Über 90% der Teilnehmer forderten außerdem, dass Menschenrechtsorganisationen vor der Entscheidung angehört werden müssen.
85% der Befragten sind der Auffassung, in die Privatsphäre dürfe nicht ohne den hinreichenden Verdacht strafbarer Absichten eingegriffen werden.
Bewertung dieser Ergebnisse bei Daten-Speicherung.de.
- Welche Daten sammelt Google und was machen die damit ??? (Datenwachschutz-Blog)
Sehr interessante Aufführung, welche Daten Google sammelt und was Google selbst bekannt gibt, damit machen zu können bzw. wollen.
Wenn Sie auf einen Link auf der Google-Webseite klicken, dann kann die Tatsache, dass Sie auf diesen Link geklickt haben, von Google registriert werden. Auf diese Weise kann Google Informationen darüber aufzeichnen, wie Sie unsere Website und unsere Dienste nutzen.
Wir verwenden diese Informationen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienste und für weitere geschäftliche Zwecke. Zum Beispiel kann Google diese Informationen nutzen, um festzustellen, wie oft Benutzer mit dem ersten Ergebnis einer Suchanfrage zufrieden sind und wie oft sie auf nachfolgende Ergebnisseiten weiterblättern. Auf ähnliche Weise kann Google diese Informationen verwenden, um festzustellen, wie häufig eine Werbung angeklickt wurde, und so berechnen, welche Gebühr der Werbungtreibende bezahlen muss.
- Golem, Freiwillige Vorratsdatenspeicherung gefährdet Privatsphäre – Bürgerrechtler wollen Datenspeicherung durch TK-Anbieter verhindern
S. insbesondere Positionspapier des europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx, dort Rn. 62 ff., die eine Erweiterung der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG auf „publicly accessible networks“, auch offene Netze behandeln.
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