Ich hatte hier im Blog über die Empfehlung des Bundesrats berichtet, der sich im Grunde dafür ausgesprochen hat, die Haftung für die Betreiber von WLANs deutlich weiter einzuschränken und nicht zusätzliche Maßnahmen zu verlangen (BR-Drs. 440/15).
Die Bundesregierung hat am 13.11.2015 zu dieser Empfehlung des Bundesrates Stellung genommen (s. Anlage 3 zu BT-Drs. 18/6745, S. 20). Zum relevanten Punkt, nämlich der Änderung des § 8 Abs. 4 TMG-Entwurf heißt es in der Stellungnahme):
„Die Bundesregierung wird das Anliegen eingehend prüfen.“
Nun hat aber andererseits die Bundesregierung am 18.11.2015 – also 5 Tage nach der Stellungnahme – mit ihrem Gesetzesentwurf den nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet (BT-Drs. 18/6745) – und darin die Änderung des Bundesrates nicht übernommen. Es soll also weiter bei der – offenkundig misslungenen – Fassung des § 8 Abs. 4 TMG bleiben. Die Bundesregierung hat also die massiven Bedenken des Bundesrates beiseite gewischt. Leider ohne Begründung.
Es ist daher zu erwarten, dass sich die Situation für WLANs in Deutschland sogar noch verschlechtert. Eine Förderung ist von diesem Gesetz jedenfalls nicht zu erwarten.
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Es ist völlig normal (und mE verfassungsrechtlich auch so vorgesehen), dass der Gesetzentwurf unverändert dem BT zugeleitet wird.
Nach meiner Erfahrung ist die Mitteilung der BReg in ihrer sogenannten Gegenäußerung, sie werde die Vorschläge prüfen, schon ein gutes Zeichen (andernfalls müsste die BReg ja zugegeben, einen schlechten Entwurf vorgelegt zu haben…).
Im Übrigen richten sich die Empfehlungen (iSv Art. 76 Absatz 2 GG) des BR nicht an die BReg, sondern an den BT als den Gesetzgeber. Der ist am Zug.
Also: Es besteht Hoffnung. Entscheidend wird sein, was der federführende Ausschuss des BT dem Plenum empfehlen wird.
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Danke für den Hinweis. Mal sehen, ob die BReg sich demnächst näher erklärt und vielleicht doch Zustimmung zu den Empfehlungen des BRates signalisiert.
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