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Juristische Beiträge mit der Literaturverwaltung Zotero – Einführung und Erfahrungsbericht

1. Einleitung

Bereits während meiner Doktorarbeit habe ich mich intensiv mit Programmen zur Literaturverwaltung auseinandergesetzt. Damals hatte ich meine Arbeit mit LaTeX geschrieben und gesetzt und als Literaturverwaltung BibTex mit entsprechender Software (BibDesk) verwendet. Das hatte u.a. den Vorteil, dass alle Fußnoten automatisch nach der gleichen Vorlage formatiert waren und das Literaturverzeichnis am Ende ganz automatisch erstellt wurde. Nicht zu verachten war dabei auch, dass man ganz sicher sein kann, dass alle zitierten Quellen auch im Literaturverzeichnis auftauchen – und keine Quelle, die man nicht zitiert hat. Gerade in juristischen Hausarbeiten stellt diese Überprüfung eine typische, gleichsam zeitraubende Angelegenheit kurz vor Abgabe der Arbeit dar (also meist in der Nacht vor dem Abgabetermin).

Nach der Doktorarbeit habe ich mir immer mal wieder Zotero angesehen. Es sah auf jeden Fall vielversprechend aus. Trotzdem habe ich es dann jeweils doch nicht eingesetzt. Mir war es für – im Vergleich zu einem Buch oder einer Doktorarbeit, für die eine Literaturverwaltung ohne Wenn und Aber zu empfehlen ist – relativ kurze Beiträge für juristische Zeitschriften einfach zu mühselig, alle Artikel von Hand einzutippen. Außerdem war ich mir damals nicht sicher, ob das mit dem Zitieren dann auch so einfach klappt.

Einige meiner Bekannten arbeiten in anderen Disziplinen wissenschaftlich – und verwenden häufig auch Literaturverwaltungsprogramme, z.B. EndNote. Ich habe nie mit EndNote gearbeitet und habe auch die Investition (an Zeit zur Einarbeitung und Geld) gescheut.

2. Juristische Zitate – Durcheinander pur oder geordnetes Chaos?

Ich war mir auch gar nicht sicher, ob es eine Lösung gibt, die ähnlich gut funktioniert wie LaTeX/BibTex – insbesondere für juristische Texte.

Zur Verdeutlichung ein wenig dazu: Bei juristischen Artikeln in entsprechenden (deutschen) Fachzeitschriften sind Beitragslängen von 10.000-36.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Fußnoten) üblich, ausnahmsweise auch mal bis 48.000, das sind so 5 bis 20 Seiten in Word. In einem einzelnen Artikel werden geschätzt zwischen 20 und 120 Fußnoten gesetzt (Juristen verwenden sehr viele Belege, anders als z.B. in vielen naturwissenschaftlichen Artikeln), in einem meiner letzten Artikel waren es z.B. rund 75. Zusätzlich wird pro Fußnote häufig mehr als eine Fundstelle angegeben. Gerade wenn es um Rechtsprechung geht, werden gerne auch mal 5-8 Entscheidungen zitiert – und zusätzlich noch Literaturfundstellen. Geht es um etwas Aktuelles, werden auch Zeitungsartikel, Webseiten etc. aufgenommen. Da kommt man für einen längeren Beitrag schnell mal auf mehr als 40 verschiedene Quellen – ich hatte letztens bei einem Beitrag von rund 42.000 Zeichen in Zotero 34 Literaturquellen und 33 Gerichtsentscheidungen verzeichnet.

So viele Quellen von Hand in einer Literaturverwaltungssoftware einzugeben, wäre für einen normalen Artikel nicht unbedingt förderlich. Da ist das „Zitieren von Hand“ ohne Literaturverwaltung einfacher und schneller, auch wenn es fehleranfällig ist und man die Formatierung ebenfalls manuell machen muss.

Glücklicherweise gibt es bei vielen juristischen Fachzeitschriften noch ein Lektorat. Der Lektor passt entweder die Zitierweise im Einzelfall selbst an oder weist den Autor auf Fehler hin. Dennoch ist es im Vorfeld eine Heidenarbeit, den Zitierstil ordentlich durchzuhalten. Schreibt man einen Beitrag nicht allein, muss der eine möglicherweise an der einen oder anderen Stelle die Zitierweise des anderen korrigieren. Selbst wenn man sich vorher auf einen Stil (idealerweise den der Zeitschrift) einigt, kommt es eben doch immer wieder zu Fehlern. Z.B. ist dann doch ein Autor nicht kursiv gesetzt, das Datum einer Entscheidung hat eine führende 0 wo keine hingehört o.ä.

Außerdem kann die Situation vorkommen, dass der fertig geschriebene Beitrag nachträglich doch in einer anderen Zeitschrift erscheinen soll – z.B. weil die zuerst avisierte Zeitschrift den Artikel nicht annimmt, oder man sich zwischendurch überlegt, den Artikel doch woanders einzureichen. Das Ergebnis: Alle Fußnoten müssten (händisch) umformatiert werden.

3. Zotero

Mit solchen „Schwierigkeiten“ ist man also konfrontiert, wenn man einen Artikel schreibt – und wenn man eine Literaturverwaltung verwenden möchte. Hier kommt nun Zotero ins Spiel:

Zotero ist eine mächtige Literaturdatenbank, die entweder als Plugin im Browser Firefox oder alternativ als Standalone für alle großen Betriebssysteme verfügbar ist. Ich habe z.B. beides installiert. Zotero ist Open Source und kann kostenlos heruntergeladen werden.

Wikipedia erklärt Zotero so:

Zotero [zo??t?ro?] ist eine freie, quelloffene Anwendung zum Sammeln, Verwalten und Zitieren unterschiedlicher Online- und Offline-Quellen. Sie wurde ursprünglich als Erweiterung für den Webbrowser Mozilla Firefox entwickelt und steht mittlerweile auch in einer browserunabhängigen Version zur Verfügung.

Als Literaturverwaltungsprogramm unterstützt Zotero die Bearbeitung bibliografischer Angaben und Literaturlisten, besonders in wissenschaftlichen Publikationen.

Es gibt für Zotero ein Word-Add-In, mit dem man aus Word heraus Quellen aus der Zotero-Datenbank zitieren kann. Statt also eine Quelle von Hand einzutippen, wählt man sie mit dem Add-In aus, gibt noch die konkrete Seitenzahl, Randnummer o.ä. ein und das Add-In generiert einem eine wunderbar formatierte Fußnote. Wie genau das aussieht und funktioniert, erklärt Martin Kienzler sehr anschaulich in der JurPC (Kienzler, JurPC Web-Dok. 212/2013). Mehr dazu auch unten in diesem Artikel.

4. Die Datenbank befüllen

Hat man Zotero heruntergeladen, lacht einen zunächst eine leere Datenbank an. Wie aber füllt man die eigene Literaturdatenbank? Bei meiner Doktorarbeit habe ich damals alle Aufsätze, Bücher etc. von Hand in mein BibTex-Programm eingetragen. Dies ist bei Zotero natürlich auch möglich.

a. Translator

Was mich von Anfang an bei Zotero ganz besonders fasziniert hatte, waren die „Übersetzer“ („Translator“): Zotero kann sich die entsprechenden Daten aufgrund der Integration in Firefox einfach von der aktuell in Firefox geöffneten Webseite holen und füllt so „auf Knopfdruck“ die Datenbank. Praktisch sieht das so aus, dass in der Adresszeile des Firefox rechts ein kleines Symbol (für Buch, Artikel, Entscheidung etc.) erscheint. Dieses zeigt an, dass von dieser Webseite Daten automatisch in die Zotero-Datenbank aufgenommen werden können. Ein Klick darauf und – schwupp – erscheint der Eintrag in Zotero.

Dies funktionierte bereits bei meinen ersten Versuchen mit Zotero z.B. für Bücher auf der Webseite der Deutschen Nationalbibliothek oder Amazon vor einigen Jahren schon sehr gut.

Wer einmal wissenschaftliche Beiträge geschrieben hat, weiß allerdings, dass Bücherzitate nur einen sehr kleinen Teil dessen ausmacht, was man in Beiträgen selbst verwendet. Häufig machen den überwiegenden Teil Artikel und – typisch für juristische Texte – Entscheidungen verschiedener Gerichte aus. Auch solche Entscheidungen kann man Zotero aufnehmen und für Zitate bereit halten.

Allerdings war es mir für – im Vergleich zu einem Buch oder einer Doktorarbeit – relativ kurze Beiträge einfach zu mühselig, alle Artikel von Hand einzutippen. Gerade bei Entscheidungen müsste man insbesondere Datum und Aktenzeichen von Hand eintippen … Ich habe oben dargestellt, dass 40-50 oder auch mehr Quellen nicht ungewöhnlich für einen juristischen Fachbeitrag sind. So viele Quellen von Hand einzugeben, ist für einen normalen Artikel nicht gerade berauschend. Da ist das „Zitieren von Hand“ ohne Literaturverwaltung eben doch häufig einfacher und schneller.

Mittlerweile gibt es aber für Zotero auch „Übersetzer“ für beck-online (von Philipp Zumstein) und Juris, die beiden in Deutschland wohl überwiegend genutzten juristischen Datenbanken. Vom Prinzip her funktioniert das genauso wie bei Büchern: Den Artikel oder das Urteil in beck-online oder Juris heraussuchen, oben auf das Symbol klicken und wie von selbst findet sich der Artikel oder die Entscheidung in der Datenbank von Zotero. Gut funktioniert das auch für Artikel, die selbst in beck-online oder Juris gar nicht vorhanden sind. Ich habe z.B. häufig aus der Bibliothek kopierte Artikel anderer Zeitschriften vorliegen, die ich beim Schreiben heraushole. Beim ersten Zitat kann man diesen Artikel bei beck-online oder Juris suchen und erhält in der Regel in kurzes Abstract mit allen wesentlichen Literaturangaben – auch hieraus kann die entsprechenden Daten in Zotero übernehmen und anschließend mittels des Word-Addins ziteren.

b. Daten überprüfen und anpassen – oder: was mache ich mit Kommentaren?

Es empfiehlt sich allerdings, die durch den Übersetzer importierten Daten kurz oberflächlich zu überprüfen. Da die Daten aus der Webseite heraus ermittelt werden, kann es dazu kommen, dass einzelne Daten nicht ganz richtig erfasst werden. Gerade bei den Namen von Entscheidungen („shortTitle“) sollte man einen Blick auf die Daten werfen. Denn dieser ist insbesondere bei beck-online nicht immer separat hinterlegt oder stimmt nicht mit dem offiziellen Namen (oder dem, unter dem man selbst die Entscheidung kennt) überein. Manchmal sind auch im Titel noch unnötige Daten vorhanden, die aber mit wenigen Klicks entfernt werden können.

Gerade wenn man Bücher aus dem Katalog von Amazon heraus abspeichert, sollte bei Bedarf noch ein Kurztitel („BDSG“ statt „Bundesdatenschutzgesetz: Kommentar“ o.ä.) ergänzt werden. Ferner empfiehlt es sich, die Auflage als reine Zahl abzuspeichern: Statt „4. erweiterte Auflage“ einfach nur „4“. So ist sichergestellt, dass das Werk später einfach mit „4. Aufl.“ zitiert wird.

Aus einem anderen Grund sollte man über die Daten noch einmal drüber gehen: Da die Möglichkeiten der Formatierung für juristische Werke so unterschiedlich sind, Zotero (und wohl auch  andere Literaturverwaltungen) aber nicht für jede Art Wert (für Buch, Kommentar, Handbuch, Sammelband etc.) einen eigenen Typ vorsieht, muss man sich mit einem Trick behelfen:

Für Kommentare hat sich bei den Styles für deutsche, rechtliche Texte folgendes „eingebürgert“:

Einträge vom Typ „Buch“ werden üblicherweise wie folgt (o.ä.) zitiert (Autor kursiv):

Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, 2014, Rn. 333.

Bei Kommentaren (wie z.B. dem Palandt), Handbüchern etc. hingegen sollen die Autoren nicht kursiv erscheinen, da der jeweilige Bearbeiter in kursiv gehalten ist.

Bassenge, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 456 Rn. 17

Diese Werke (also Kommentare und Handbücher) erhalten in Zotero den Typ „Enzyklopädie-Artikel“ (article-encyclopedia). Damit ist sichergestellt, dass die Herausgeber des Kommentars nicht kursiv gedruckt werden.

Manchmal sollen solche Werke darüber hinaus ganz ohne Herausgeber/Autoren dargestellt werden, z.B. verschiedene Kommentare von Beck oder Kommentare mit speziellen Namen:

Geppert, in: BeckTKG, 4. Aufl. 2013, § 3 Rn. 17.
Zabeck, in: Karlsruher Kommentar StPO, 7. Aufl. 2013, § 309 Rn. 3.

In diesem Fall sollte (so jedenfalls im aktuellen Style für die NJW) zusätzlich der „Titel der Enzyklopädie“ (encyclopediaTitle) gesetzt werden, im Beispiel auf „BeckTKG“ oder „Karlsruher Kommentar StPO“ bzw. „KK-StPO“.

5. Der richtige (Zitier-)Stil

Von Zeitschrift zu Zeitschrift herrscht ein anderer Zitierstil – häufig finden sich auf den Webseiten der Zeitschriften „Autorenhinweise“, die den Stil genau definieren. Hier nur ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:

Man nehme eine Entscheidung des EuGH, z.B. UPC vs. Constantin (EuGH, Urt. v. 27.3.2014 – C-314/12 – UPC vs. Constantin), abgedruckt in der Zeitschrift GRUR 2014, S. 468 ff. Veröffentlicht man einen Artikel in der GRUR (Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht), in der dieses Urteil auftaucht, sähe ein Zitat, bei dem man auf Rn. 17 verweisen möchte, wie folgt aus:

EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 17 - UPC vs. Constantin

In der MMR (Multimedia und Recht) hingegen wie folgt:

EuGH GRUR 2014, 468 Rn. 17 - UPC vs. Constantin

Und in der K&R (Kommunikation & Recht) so:

EuGH, 27. 3. 2014 - C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 17 - UPC vs. Constantin

Auch die Zitierweise von juristischen Artikeln ist nicht wirklich einheitlich:

Teilweise zitiert man

Schmidt, CR 2014, 189, 191

oder

Schmidt, CR 2014, 189 (191)

Auch beim Zitat von Büchern gibt es Unterschiede. Besonders schlimm aber sind Werke, die von unterschiedlichen Autoren geschrieben wurden (Handbücher oder Kommentare). Typisch bei Kommentaren ist folgende Zitierweise (wobei die Zeitschriften hier auch kleine Abweichungen vorsehen):

Bassenge, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 456 Rn. 17

oder auch

Palandt-Bassenge, BGB, 73. Aufl. 2014, § 456 Rn. 17

Häufig muss auch ein Werk, das bereits in einer Fußnote aufgetaucht ist, mit Referenz nach oben wieder zitiert werden:

Palandt-Bassenge, (o. Fn. 13), § 456 Rn. 18

Für diese Probleme hält Zotero eine großartige Lösung parat: „Styles“. Styles sind im Grunde XML-Dateien, die genau beschreiben, wie Zitat und Literaturverzeichnis aussehen sollen. Die Auswahl für juristische Zeitschriften ist bisher noch sehr gering (s. im Zotero Style Repository, suche nach „German“ und wähle Kategorie „Law“), zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels für NJW, GRUR, JuS (und damit verschiedene weitere Beck-Zeitschriften), AcP, K&R und CR.

Allerdings arbeiten derzeit verschiedene Leute an solchen Stilen, so dass in Zukunft damit zu rechnen ist, dass es solche Styles für die größeren Zeitschriften geben wird. Und kleinere Abweichungen kann man selbst durch vergleichsweise geringe Eingriffe in die Style-Datei selbst vornehmen (Beschreibung s. hier und hier) – mit etwas Einarbeitungsaufwand, den man aber nicht scheuen sollte. Und wer einen neuen Stil (oder eine Abwandlung/Verbesserung) kreiert, sollte diesen auch wieder öffentlich machen (s. Guide to Submitting Styles).

6. Zitate einfügen

Auch das Einfügen von Zitaten ist mit den entsprechenden Add-Ins (für Microsoft Word oder OpenOffice) einfach. Das Add-In wird mit Zotero mitgeliefert und muss nur von Zotero heraus installiert werden. Dann kann man beim nächsten Start von Word oder OpenOffice aus dem Zotero-Menü „Add citation“ auswählen und es erscheint ein Dialog von Zotero.

Empfehlenswert ist (aus meiner Sicht), in den Einstellungen (von Zotero) unter „Zitieren“ auf den „Alten Zitations-Dialog“ umzustellen. Dann bekommt man beim Einfügen von Zitaten die „klassische Ansicht“, die man sonst von Zotero kennt. Außerdem sollte beim ersten Mal die Option „Zeitschriftentitel automatisch kürzen“ abgewählt werden. Denn sonst erhält man evtl. statt des Kurztitels der Zeitschrift eine Abkürzung der einzelnen Worte aus dem langen Publikationstitel (statt „CR“ z.B. „Comp. u. Recht“).

Hilfreich beim Zitieren (und auch sonst) ist insbesondere die Suchfunktion bzw. der Schnellfilter oben rechts im Zotero-Dialog. Das gilt insbesondere, wenn Entscheidungen zitiert werden sollen, die einen Fallnamen haben, was gerade im gewerblichen Rechtsschutz sehr häufig der Fall ist. Will man z.B. die BGH-Entscheidung „BearShare“ zitieren, kann man in der Schnellsuchleiste einfach „bear“ eingeben, und es bleibt nur noch eine oder noch eine kleine Auswahl an Entscheidungen bzw. Artikeln übrig, aus der man mit einem Klick die richtige auswählt. Alternativ kann man den Autor eines Artikels oder Buchs in die Schnellsuchleiste eingeben und kommt so schnell zum gewünschten Eintrag. Sogar über Schlagworte lässt sich so einfach suchen. Anschließend kann man im Dialog bei „Page“ bzw. „Locator“ (bei Bedarf) noch die richtige Seite oder Randnummer eingeben. Ein Klick auf „Ok“ und sogleich erscheint die Fußnote wohlformatiert im Textverarbeitungsprogramm.

Wie oben dargestellt, gibt es ein paar Tricks bei Kommentaren, Handbüchern etc. Problematisch ist nämlich noch der jeweilige Bearbeiter: Im aktuellen Style für die NJW z.B. wird dieser nicht unmittelbar durch den Style gesetzt. Es gibt aber Lösungen für das Problem:

  • Lösung Variante 1: Füge im Dokument von Hand vor das Zitat ein:
Geppert, in:
  • Lösung Variante 2: Füge als Prefix im „Add Citation“-Dialog ein (HTML-Tags):
<i>Geppert</i>, in:
  • Lösung Variante 3: Für jeden Paragraphen im Kommentar oder jedes Kapitel im Buch wird ein separater Eintrag vom Typ „Kapitel“/“chapter“ in Zotero angelegt, z.B. in einem Unterordner. Als Autor des Kapitels wird der Bearbeiter bzw. werden die Bearbeiter angelegt, die Autoren des Kommentars sind die Buchautoren.

Ich habe anfangs streng gegen Lösung 3 opponiert und finde Lösung 1 auch nicht gerade toll. Je nach Geschmack empfehle ich nun Lösung 2 oder Lösung 3 …

7. Zotero und juristische Hausarbeiten

Ich kann selbst nicht aus eigener Erfahrung über Zotero in juristischen Hausarbeiten berichten. Der Ansatz ist aber hier identisch. Vielmehr kann gerade bei juristischen Hausarbeiten die Festlegung auf einen Zitatstil und die anschließende automatische Generierung des Literaturverzeichnisses viel Mühe und Zeit sparen – die dann für den Inhalt bleibt.

8. Kollaboration – viele Köche und der Brei

Mittels Zotero kann man also den Stil entweder auswählen oder selbst passgenau erstellen. Das wird insbesondere bei Projekten mit mehreren Autoren hilfreich sein: Statt sich am Anfang darauf zu einigen, wie man bestimmte Dinge zitiert (Komma hier, Doppelpunkt da …) wählt man einen gemeinsamen Stil (den man später jederzeit ändern kann!).

Problematisch ist dabei noch die Verteilung der Zotero-Datenbank. Zotero bietet hierfür eine Lösung über den Zotero-Server an. Alternativ kann man die Zotero-Datenbank – mit etwas Handarbeit – auch per Dropbox verteilen.

Ich habe beides noch nicht probiert, kann dazu also (noch) nicht viel sagen.

9. … oder einfach nur für die private Literaturverwaltung

Alternativ ist Zotero übrigens auch sehr gut einfach nur als Software zur Verwaltung der privaten Literatursammlung geeignet, z.B. von Scans aus den eigenen Zeitschriften (übrigens nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 UrhG erlaubt). Die Literaturangaben können aus allgemeinen Quellen, Juris oder Beck-Online gezogen und der Scan einfach auf den Eintrag in Zotero gezogen werden. Über den Schnellfilter oder die Suche nach Schlagworten werden Artikel und Urteile schnell wieder gefunden. Durch Sammlungen kann eine eigene Ordnung angelegt werden.

10. Ich will helfen! Wie?

Es gibt rund um Zotero viele Möglichkeiten zu helfen. Man kann Styles erstellen und diese veröffentlichen oder bei Zotero einreichen. In diesem Video wird dargestellt, wie man einen neuen Style aus dem Repository hinzufügt. Alternativ gibt es noch viele Quellen, für die es bisher keine Translatoren gibt, spontan fallen mir ein: Eur-Lex (Verzeichnis der Entscheidungen des EuGH) dejure.org, openjur.de, medien-internet-und-recht.de, Telemedicus, die Zeitschrift c’t usw. usf. … Oder bestehende Translatoren können ergänzt und verbessert werden.

Mithelfer werden derzeit außerdem gesucht für Multilingual Zotero, das ein Tool für den Einsatz von Zotero in unterschiedlichen Sprachen gerade auch im rechtlichen Bereich ist. In diesem Zusammenhang hat Frank Benett kürzlich das Legal Resource Registry aufgesetzt, in dem alle Namen und Bezeichnungen nationaler Gerichte gesammelt werden sollen, um eine einheitliche Zitierung zu erreichen.

Auch an Zotero selbst kann man mitprogrammieren, oder am Word-Addin.

Und letztlich: Man kann einfach dafür sorgen, dass Zotero bekannter wird: Erzählt Euren Freunden, Bekannten, Kollegen, Kommilitonen davon oder teilt diesen Bietrag. Schreibt selbst Blog-Beiträge über Eure Erfahrungen, stellt Fragen im Zotero Forum oder berichtet über Fehler oder seltsames Verhalten.

11. Fazit

Insgesamt ist Zotero auch für Juristen und das Schreiben von Artikeln sehr zu empfehlen. Die Datenbank füllt sich leicht – es gibt Übersetzer für Beck-Online, Juris, JurPC, Amazon, die Deutsche Nationalbibliothek, Worldcat usw. usw.

Ist der zu zitierende Artikel in der Datenbank, ist er mit dem Addin schnell und einfach zitiert. Hat man sich hieran gewöhnt und nutzt den Schnellfilter, dauert es nicht länger, als das Zitat von Hand einzutippen. Und bei händischen Zitaten muss mann dann noch die Formatierung machen und am Ende überprüfen.

Die Datenbank wird dabei für jeden Artikel oder jede Hausarbeit weiter anwachsen. Ich habe bisher z.B. einen Ordner („Sammlung“ in der Zotero-Bezeichnung) pro Beitrag und daneben Ordner zu speziellen Themen angelegt. Ist die Datenbank dann mit der Zeit für typische Fälle befüllt, muss man die konkrete Fundstelle gar nicht mehr heraussuchen („wo war nochmal die BGH-Entscheidung ‚Internetversteigerung II‘ abgedruckt?“), was bei mir bisher meist zu einer Suche in Juris oder Beck-Online geführt hatte, sondern kann im Schnellfilter einfach „Internetversteigerung“ eingeben und dann aus „Internetversteigerung I-III“ in der Datenbank auswählen. Mit zunehmender Nutzung steigt also auch die eigene Schnelligkeit beim Zitieren. Auch bei der Nachbearbeitung von Beiträgen ist so schnell das eine oder andere zusätzliche Zitat eingefügt.

Die Zitate sind darüber hinaus immer wohlformatiert – und lassen sich bei Bedarf zentral ändern – einfach einen anderen Style auswählen und ggf. noch „Refresh“ drücken.

Wenn es nötig sein sollte, kann mit dem Addin auch ein Literaturverzeichnis erstellt werden.

Also: Zotero verdient auch für juristische Arbeiten das Prädikat empfehlenswert.