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WLAN-Router: Voreingestellte WPA-Passwörter teilweise zu unsicher

Mit Blick auf das Urteil des BGH (Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08: Sommer unseres Lebens, s. dazu hier, hier, hier, hier und hier) erhält die heute auf heise-online veröffentlichte Meldung mit dem Titel „WPA-Key von Speedport-Routern zu einfach“ neue Bedeutung:

In der Meldung wird berichtet, dass insbesondere bei den (von der Telekom häufig zu DSL-Anschlüssen gelieferten und daher relativ weit verbreiteten) WLAN-Routern der Speedport-Reihe (W700V, W500V; dagegen ist W701V wohl nicht betroffen das voreingestellte Kennwort vom Hersteller zu einfach gewählt wurde. Zwar ist das Kennwort auf den Router individualisiert, aber mit den durch die gesendeten Pakete veröffentlichten Informationen lässt sich der Schlüssel bis auf 3 Ziffern ableiten. Die restlichen 3 Ziffern mit nur 4096 Möglichkeiten lassen sich hingegen leicht durch ein Skript ausprobieren. Damit sind diese Router mit Standardkennwort tatsächlich als unsicher zu bezeichnen.

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 12.5.2010 – I ZR 121/08 (Sommer unseres Lebens) den Beklagten deshalb nach den Grundsätzen der Störerhaftung verurteilt, weil er ein solches Routerkennwort nicht geändert hatte. Dabei war der BGH wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um ein Standardkennwort wie „1234“ handelte. Der Hersteller AVM hingegen hatte darauf hingewiesen, dass die gewählten Kennwörter zufällig und damit sicher seien (s. hier). Für die o.g. Konkurrenzprodukte stimmt diese These aber nun nicht mehr.

Daher ist jedem Betreiber eines verschlüsselten WLAN – unabhängig vom Hersteller des Routers – mit Blick auf das Urteil des BGH und diese neuen Erkenntnisse zu raten, sein Kennwort individuell festzulegen. Dabei ist eine zufällige Folge mit mind. 20 Zeichen empfehlenswert, wie sie sich z.B. bei http://www.freepasswordgenerator.com generieren lässt.