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Rechtsunsicherheit kills Public Wifi (und wieder: Gütersloh) – Von den Kosten für Freifunk-Knoten auf öffentlichen Gebäuden

In Gütersloh gab es in den letzten Monaten ein regelrechtes Tauziehen um die Einrichtung von Freifunk-Knoten auf öffentlichen Gebäuden (siehe hier und hier).

Free WiFi (Montréal)Nun hat sich die Verwaltung offenbar entschieden, Freifunk in keiner Form zu unterstützen. Am 28.8.2015 soll beschlossen werden, dass Freifunk keine Chance erhält. Dies geht aus einer Beschlussvorlage vom 18.8.2015 (PDF) hervor. In dieser heißt es u.a.:

„Ein Bedarf für städtische Investitionen in ein großflächiges, kostenloses Wlan-Angebot wird aufgrund aktueller Marktaktivitäten nicht gesehen. Eine weitergehende Unterstützung der Freifunkinitiative Gütersloh durch die Stadt erfolgt nicht. Punktuell wird ein durch die Stadt finanziertes, kostenloses Wlan angeboten (z. B. in den Flüchtlingsnotunterkünften und in Teilbereichen des Rathauses).

Zwischenzeitlich ist das angekündigte, vom Kreis Gütersloh eingeholte Rechtsgutachten eingegangen, welches den Fraktionen, dem fraktionslosen Ratsmitglied und auch der Freifunkinitiative zur Verfügung gestellt worden ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nach Auffassung des Gutachters bei einer städtischen Unterstützung des Freifunkangebotes durch die Bereitstellung von Gebäuden, über die Strom und Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden, das Betreiben von Anschlüssen und Routern durch die Stadt rechtliche Haftungsrisiken für die Stadt Gütersloh verbleiben. Auch auf das Spannungsverhältnis zu den Zielen des deutschen Gesetzgebers und die angekündigten Gesetzesaktivitäten wird hingewiesen.

Darüber hinaus hat die Verwaltung in ihrer früheren Vorlage und auch in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.06.15 deutlich gemacht, dass sie auch aus anderen Gründen, wie z. B. Da- tenschutzgefahr wegen fehlender Verschlüsselung oder dem fehlenden Jugendschutzfilter von Aktivitäten der Stadt auf dem Gebiet des Freifunks absehen würde.

Des Weiteren wäre auch eine weitergehende Unterstützung der Freifunkinitiative nicht kostenlos für die Stadt. Für die Herrichtung und den Betrieb eines Anschlusses mit Freifunkrouter in einem städtischen Gebäude wäre mit folgenden Kosten zu rechnen:

  • –  ca. 500 € Herrichtungskosten (Verkabelung, Stromverlegung etc.)
  • –  ca. 100 € Hardwarekosten (Internet- und Freifunkrouter)
  • –  ca. 40 € Anschlusspreis
  • –  ca. 60 € Einrichtungskosten durch Internetprovider
  • –  ca. 25 € monatliche Betriebskosten für den Anschluss
  • –  ca. 1 Personalstunde pro Hotspot pro Jahr

Zur Verdeutlichung ist der Vorlage ein Schaubild beigefügt. 
Den Personalaufwand außen vorgelassen würden demnach pro Hotspot Einmalkosten von ca. 700€ sowie laufende jährliche Kosten von 300 € anfallen. In Frage stünde die Ausstattung von ca. 25 Gebäuden, um den bisher formulierten Versorgungswünschen in der Innenstadt und den Flüchtlingsunterkünften Rechnung zu tragen. 
Ähnliche Kosten fielen für die Stadt an, wenn sie einen kommerziellen Internetprovider beauftragen würde. In diesem Fall würden sich aber bestimmte rechtliche Fragen und Fragen des Jugend- und Datenschutzes für die Stadt Gütersloh grundsätzlich nicht mehr stellen. Daher hatte die Verwaltung bereits in ihrer damaligen Vorlage eine Umsetzung über das Produkt free key mit der regio iT diskutiert. 
Mittlerweile wurde veröffentlicht, dass das Unternehmen Unitymedia den Startschuss gegeben hat, die Stadt Gütersloh zu großen Teilen mit kostenlosem Wlan zu versorgen. Die ersten Hotspots sind bereits eingerichtet. Auch die BiTel bietet am ZOB sowie am Berliner Platz kostenloses Wlan an und beabsichtigt, weitere Hotspots anzubieten. Insofern stellt sich auch angesichts weiterer Angebote in der Stadt einmal mehr die Frage, ob es eine kommunale Aufgabe ist, in kostenloses Wlan zu investieren oder nicht vielmehr die Marktentwicklung abzuwarten ist. 
Die Kulturräume sind mittlerweile mit einem kostenlosen Wlan-Angebot, räumlich und zeitlich begrenzt und nach erfolgter Registrierung nutzbar, ausgestattet. Teilbereiche des Rathauses sollen ebenso folgen, wie die Versorgung der Flüchtlingsnotunterkünfte.“

Die Verwaltung führt also wieder eine Reihe von Scheinargumenten an. Insbesondere die Aufstellung der Kosten ist nachgerade abenteuerlich. Es gibt dazu ein schönes Schaubild hier (PDF). Hier rechnet die Verwaltung nämlich insbesondere mit den Kosten für einen DSL-Anschluss inklusive Fritzbox, aus denen sich dann die rund 300,- EUR pro Jahr ergeben. Dabei wird leider mit keinem Wort erwähnt, dass nicht an jedem Gebäude ein extra DSL-Anschluss gebraucht wird. Denn viele öffentliche Gebäude haben ja bereits einen Internetzugang, der muss also nicht neu angeschafft werden. Außerdem müsste die Stadt eigentlich überhaupt keine DSL-Anschlüsse bereitstellen, wenn sie das Konzept von Freifunk berücksichtigt hätte. Spannend sind öffentliche Gebäude für WLANs nämlich vor allem, weil sie häufig zentral (im jeweiligen Bereich) stehen und oft vergleichsweise hoch sind. Sie können daher für die Abdeckung einer größeren Fläche dienen. Den Uplink ins Internet kann aber auch ein anderer Freifunk-Knoten übernehmen, z.B. der eines von einer Privatperson betriebenen Knotens in der Nähe. Dann würden sich die anzusetzenden Kosten im Ergebnis nur auf Erwerb und Einrichtung des Access Points, ggf. zuzüglich eines Backbone-Routers samt Richtfunkantenne zum nächsten Freifunk-Knoten plus den Strombedarf belaufen. Das kann kein kommerzieller Anbieter schlagen.

Hat jemand da draußen vielleicht mal eine Aufstellung der (Installations- und laufenden) Kosten für ein solches Freifunk-Vorhaben? Eventuell sogar als so schönes Bildchen wie das PDF der Stadt Gütersloh? Oder gibt es vielleicht Kostenaufstellungen aus anderen Kommunen, in denen öffentliche Gebäude bereits mit Freifunk-Knoten bestückt sind? Das könnte man ja am 28.8.2015 präsentieren und damit die Argumente der Stadt Gütersloh widerlegen.

Zusätzlich weist die Verwaltung leider wieder auf angebliche Rechtsunsicherheiten, Datenschutzgefahren und Jugendschutzfilter hin – alles Argumente die genauso ausgelutscht wie überwiegend falsch sind (dazu siehe hier).

Es ist insbesondere traurig, dass die Gütersloher Verwaltung sich nun hinter den Angeboten der Firma Unitymedia versteckt. Diese erfordert eine Registrierung und ist nur für einen kurzen Zeitraum wirklich kostenlos, von „frei“ im Sinne von „Freifunk“ nicht zu reden. Außerdem steht es Unitymedia offen, diesen Service jederzeit einzustellen. Die Stadt Gütersloh hingegen hätte einen echten, eigenen Service für ihre Bürger und Besucher (Stichwort: e-Daseinsvorsorge) schaffen können – und dies noch unter Einbindung der sogenannten Zivilgesellschaft, hier der Freifunk-Community. Aber das scheint von Anfang an nicht gewollt gewesen zu sein. Schade.

Rechtsunsicherheit, der TMG-Gesetzesentwurf und öffentliche WLANs

Ich habe hier im Blog sowohl auf Fälle hingewiesen, in denen öffentliche WLANs im Allgemeinen und Freifunk im Speziellen durch die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit behindert, wenn nicht verhindert werden (u.a. hier, hier und hier), ebenso habe ich auf Fälle hingewiesen, in denen die Zusammenarbeit mit den Kommunen funktioniert oder geplant ist (hier, hier, hier, hier und hier).

Zur allgemeinen Rechtsunsicherheit kommen bereits jetzt erste (negative) Effekte der geplanten Änderung der Haftung beim Betrieb von WLANs im Telemediengesetz (TMG, zum Gesetzesentwurf eingehend hier, hier und hier sowie im Aufsatz von Thomas Sassenberg und mir in der Zeitschrift CR 2015, 298):

Die Neue Westfälische berichtete vor wenigen Tagen über geplante öffentliche WLANs in Paderborn (Hervorhebungen hier):

„Freies W-LAN in der City sei nach Meinung der Christdemokraten ein zusätzlicher Service für Kunden, Bürger und Touristen. … doch komme jetzt durch geplante neue gesetzliche Vorgaben mehr Dynamik in die Angelegenheit.

So soll nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung die bisherige rechtliche Problematik der sog. Störerhaftung beseitigt werden. Bislang mussten Anbieter von W-LAN für ihre Kunden haften, falls Nutzer beispielsweise illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte heruntergeladen haben. Deswegen war wiederholt – auch in Paderborn – das Konzept der „Freifunker“ genannt worden. Danach würden viele offene W-LAN-Netze zusammengeschlossen und sollten dann der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Doch sieht der neue Gesetzesentwurf offenbar vor, dass die Nutzer namentlich genannt werden.

Weil das in der Praxis schlicht unmöglich sei, so die CDU, werde ein solches Projekt in vielen Städten bereits wieder „ad acta“ gelegt. …“

Mit anderen Worten: Schon jetzt wirft der TMG-Gesetzesentwurf seine Schatten voraus und behindert den Aufbau von WLANs, Pläne werden gar „ad acta“ gelegt.

Anzumerken ist dazu allerdings, dass die CDU in Paderborn erneut überlegen sollte.

Zunächst mussten Nutzer nach dem (alten) TMG-Entwurf nicht namentlich „genannt werden“, sondern sollten dem Betreiber „namentlich bekannt“ sein. Sinn und Zweck war wohl, die Bereitstellung rein privater WLANs auf den privaten Bereich zu beschränken (s. dazu hier; FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums Frage 1, dazu hier; ferner Mantz/Sassenberg, CR 2015, 298, 302 f.). Die Interpretation, die der Äußerung der CDU in Paderborn zu Grunde liegt, ist nach meiner Auffassung deshalb falsch – der Gesetzesentwurf wurde allerdings auch von anderen so verstanden, z.B. von Bergt bei CR-Online.

Am wichtigsten aber ist: Die Bundesregierung hat die entsprechende Passage, nämlich § 8 Abs. 5 TMG-RefE, im aktuellen Gesetzesentwurf schlicht gestrichen. Die Namensnennung oder die Bekanntheit der Nutzer ist damit – auch bei rein privaten WLANs – kein Thema mehr. Dementsprechend müsste die CDU also öffentliche WLANs und die Zusammenarbeit mit Freifunk in Paderborn wieder vom Aktenstapel herunter und in die Hand nehmen …

(Vielen Dank an Freifunk Paderborn für den Hinweis auf den Artikel)

Bremen, WLAN und Freifunk – Bericht der Stadt v. 28.4.2015

Nach einer Mehrzahl von negativen Berichten unter der Überschrift „Rechtsunsicherheit kills Public Wifi“ heute ein positives Beispiel:

Wie Rainer Hamann (SPD) berichtet, soll auf der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Hansestadt Bremen am 28. April 2015 ein Bericht vorgestellt worden sein, der den aktuellen Stand der Umsetzung zum Antrag „Freifunk im Land Bremen – Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement“ zusammenfasst (Bericht als PDF hier).

Darin heißt es u.a.:

II. Sachstand zur Umsetzung

Seit Januar 2015 haben mehrere Treffen mit Vertretern der Freifunk-Initiative Bremen und des Wirtschaftsressorts stattgefunden. Es wurde besprochen in welcher Form Unterstützungen für die Freifunk-Initiative wünschenswert wären. Neben Einzelprüfungen zu Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Gebäude und der Unterstützung bei zwei Veranstaltungen, wurde gemeinsam die Idee eines Stadtteilprojekts entwickelt. Ziel soll es hierbei sein, die Nutzungspotenziale von Freifunk in einem lokalen Bereich mit unterschiedlichen Beteiligten (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Ver- einen, soziale und kulturelle Einrichtungen usw.) sichtbar und in ihrer Funktionalität darstellbar zu machen.

Das Wirtschaftsressort hat weiterhin Kontakt mit Immobilien Bremen (IB Bremen) zur Prüfung der Nutzung öffentlicher Gebäude zur Optimierung des bestehenden Freifunk-Netzes sowie zur Unterstützung einer Veranstaltung aufgenommen.

Die Stadt Bremen positioniert sich auch zum WLAN-Referentenentwurf der Bundesregierung (Hervorhebungen hier):

Die allgemeine freie Verfügbarkeit des Internets über WLAN ist in Deutschland weitaus weniger verbreitet als in vielen anderen Ländern. Die Ursache hierfür liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind.

Der Entwurf sieht zum anderen allerdings auch Verschlüsselungs-, Erklärungs- und Informationspflichten als weitere Voraussetzun- gen für eine Freistellung von der sogenannten „Störerhaftung“ vor. Diese Verpflichtungen sind dem eigentlichen Ziel, der Schaffung öffentlicher, unkomplizierter Zugänge zum Internet, nicht dienlich.

Die Modelle der Freifunk-Initiativen werden rechtlich durch den bestehenden Entwurf nicht ausreichend un- terstützt. Sowohl eine obligatorische Verschlüsselung, wie auch eine namentliche Kennung der Nutzerinnen und Nutzer, widersprechen dem Konzept eines offenen und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden öffentlichen WLAN- Netzes. Auch die angedachten bremischen Projekte mit der Freifunk-Initiative Bremen würden in Ihrer Umsetzung rechtlich problematisch. Insbesondere aber würde es zu Akzeptanzproblemen bei Bürgerinnen und Bürgern führen.

Der Senat hat in einer Stellungnahme die Bundesregierung gebeten, im weiteren politischen Verfahren eine rechtssichere Integration der Freifunk-Initiativen sicherzustellen. Der Senat wird den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten und sich auf Länderebene sowie im Bundesratsverfahren für eine praktikable und rechtssichere Umsetzung öffentlicher WLAN-Zugänge einsetzen.

Entwicklungen zu WLAN und Freifunk in Gütersloh – WLAN und Jugendschutzfilter

Die Gütersloher Freifunker weisen in ihrem Blog auf aktuelle Anträge, Entscheidungen etc. der Stadtverwaltung in Herzebrock-Clarholz hin (siehe zum Stand in Gütersloh schon hier). Die Gemeinde plant dort offenbar, eine kommerzielle Lösung zur Bereitstellung von öffentlichen WLANs einzukaufen.

Grundsätzlich steht es jeder Gemeinde frei, ein ihr genehmes und passendes Konzept von einem Dienstleister zu wählen. Allerdings geht die Gemeinde Herzebrock-Clarholz offenbar (fälschlich) davon aus, dass solche kommerziellen Angebote in irgendeiner Weise rechtlich besser seien als z.B. Freifunk-Netze. Dort heißt es:

Es wird hier übersehen, daß Anbieter jugendgefährdender Angebote stets Zugangssicherungen und Alterskontrollen vornehmen müssen. Diese Pflicht der Betreiber derartiger Internetseiten entfällt nicht plötzlich bei Freifunk. …

Als Anlage 3 ist das Konzept „free-key“ für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beigefügt. Hierbei handelt es sich um ein Produkt der regio iT und ihrem Partner, der Firma IT-Inner­ebner aus Inns­bruck. Dieses Kon­zept erfüllt die ge­setz­lichen Vor­gaben zum Jugend­schutz und zur Haftung, ist aber – anders als bei In­stallation eines Netzes durch die Frei­funk­initiative – mit Kosten verbunden.

Auch hier wird wieder einiges verwechselt: Der Anbieter von WLANs ist nicht „Anbieter eines jugendgefährdenden Angebots“, das sind die Inhalteanbieter. Und die sind Adressaten von entsprechenden Jugendschutzpflichten. Ansonsten wäre der private DSL-Anschluss zu Hause, den die Telekom bereitstellt, doch ebenso illegal, da er auch keinen Jugendschutzfilter vorsieht. Dementsprechend besteht keine Pflicht für einen Anbieter von Internetzugängen, irgendeine Form von Filter vorzusehen. Ganz im Gegenteil können solche Filter sogar unzulässig sein, da sie in rechtswidriger Weise in das im Grundgesetz und einfach-gesetzlich garantierte Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG, §§ 88 ff. TKG) eingreifen können (s. nur eindeutig OLG Köln, Urt. v. 18.7.2014 – 6 U 192/11 – Goldesel; OLG Hamburg, Urt. v. 21.11.2013 – 5 U 68/10 – 3dl.am).

Wenn eine Gemeinde also einen Anbieter mit Jugendschutzfiltern beauftragen will, sollte sie dies auch so kennzeichnen.

Die Aussage sollte also lauten:

„Wir wollen nur Anbieter mit Jugendschutzfilter, weil wir das besser finden und wir der Auffassung sind, dass die Interessen der Nutzer und insbesondere deren Anspruch auf Gewährung des Fernmeldegeheimnisses hintenan stehen müssen.“

Falsch wäre aber die Aussage, die auch bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz deutlich zu Tage tritt (meine Formulierung):

„Wir müssen einen Anbieter mit Jugendschutzfilter beauftragen, weil alle anderen illegal sind.“