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Umsetzungsgesetz zur Enforcement-Richtlinie – gewerbliches Ausmaß?

Der Bundestag hat mit „nur“ zwei Jahren Verspätung das Gesetz zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG beschlossen. Wann es ist in Kraft tritt, ist noch unklar, vermutlich am 1.7.2008.

Achtung! Der bisherige Gesetzesentwurf wurde vor der Verabschiedung in einem wesentlichen Punkt geändert:

So reicht es für den Auskunftsanspruch (auch) gegen den Dritten aus, dass die Rechtsverletzung in „gewerblichem Ausmaß“ begangen wurde. In meiner Diss bin ich noch vom (damals aktuellen) Gesetzesentwurf ausgegangen, nach dem die Rechtsverletzung „im geschäftlichen Verkehr“ begangen worden sein muss – was eine viel engere Voraussetzung dargestellt hat. Deshalb bitte die Ergebnisse in diesem Abschnitt mit Vorsicht genießen, sofern ich mich auf den „geschäftlichen Verkehr“ gestützt habe.

Das Merkmal „gewerbliches Ausmaß“ dürfte dennoch erst bei gerichtlicher Klärung handhabbar werden. Bemerkenswert sind Äußerungen, dass bereits beim Angebot eines Musikalbums diese Grenze überschritten sein soll, was sich in der Pressemitteilung des BMJ aber anders anhört…

S. auch: http://www.stern.de/computer-technik/internet/:Raubkopieren-Was-gewerbliches-Ausma%DF/617064.html

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1666-Neues-im-UrhG-Der-gewerbliche-Jedermann.html

Der Auskunftsanspruch hört sich (auch durch die Neufassung) erstmal gut für die Industrie an, dürfte aber weder angemessen noch in dieser Form rechtmäßig sein (s. Mantz, Rechtsfragen offener Netze, S. 296 ff.). Teilweise wird schon offen davon gesprochen, dass der Anspruch weitgehend leer laufen wird