In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Wettbewerb in Recht und Praxis“ (WRP) ist ein lesenswerter Aufsatz von Nils Rauer und Diana Ettig mit dem Titel „Creative Commons & Co – Rechtliche Fragestellungen rund um die Nutzung (kostenfreier) Bilddatenbanken“.
Rauer/Ettig führen in Open Content und die Lizenzierungsmodelle ein, wobei der Schwerpunkt auf der Verwendung von Bildern aus Bilddatenbanken wie Flickr, Pixelio, Piqs oder Pixabay liegt. Dabei gehen die Autoren insbesondere auf das Urteil des OLG Köln vom 31.10.2014 – 6 U 60/14 ein (und das Urteil der Vorinstanz), ferner werden aber auch das Pixelio-Urteil des LG Köln (dazu hier; s. auch Stadler, K&R 2014, 213), das in der Berufung zurückgenommen wurde sowie einige andere Urteile zu Bild-Datenbanken, die nicht unmittelbar zu Creative Commons-Lizenzen ergangen sind (zumindest geht es für mich nicht eindeutig aus dem jeweils verfügbaren Text hervor), eingearbeitet bzw. dargestellt.
Hervorzuheben ist noch, dass Rauer/Ettig ebenfalls der Auffassung sind, dass unter Creative Commons-Lizenz stehende Bilder nicht – wie das OLG Köln es vertreten hat – auch im Rahmen der Lizenzanalogie kostenlos seien (ebenso Mantz, GRURInt. 2008, 20, 22 – PDF). Auch kritisieren sie die Entscheidung des OLG Köln, keinen (realen) Lizenzaufschlag aufgrund fehlender Namensnennung anzunehmen.