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Lesetipp: Morgenstern, Zuverlässigkeit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware, CR 2011, 203

Nur kurz ein Hinweis auf den Artikel von Morgenstern in der aktuellen Ausgabe der Computer und Recht (CR), CR 2011, 203 mit dem Titel „Zuverlässigkeit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware“. Der Artikel ist sehr interessant und lesenswert.

Morgenstern hat sich offenbar auch mit den Gutachten beschäftigt, die in den Filesharing-Gerichtsverfahren bisher vorgelegt wurden. Kernaussage diesbezüglich für künftige Gerichtsverfahren:

Die bisher bekannt gewordenen Gutachten aus diesem Bereich sind jedoch weder im Hinblick auf eine Analogie zum TKG noch unter computerforensischen Gesichtspunkten (SAP Prozess) technisch ausreichend.

Im weiteren beschreibt Morgenstern, wie die Software auf Zuverlässigkeit getestet werden könnte bzw. welche Fragen eine entsprechende gutachterliche Untersuchung bearbeiten müsste.

Wie schon mehrfach angesprochen gehört der Beweis der korrekten Funktionalität nach meiner Auffassung vollständig in den Bereich der Beweislast des Klägers. Wenn manche Gerichte bei Bestreiten der Zuverlässigkeit von einem „Bestreiten ins Blaue hinein“ sprechen, missachten sie, dass der Betroffene keinen Einblick in die Software des Klägers hat. Er kann daher nicht substantiiert bestreiten und muss nach § 138 ZPO den Kläger mit einfachem Bestreiten zum Antritt des Vollbeweises zwingen können.