Der Jura-Podcast Nr. 79 behandelt Anonmyisierungsdienste und die Haftung hierfür. Dabei werden die Autoren des Artikels „Catch me if you can … Anonymisierungsdienste und die Haftung für mittelbare Rechtsverletzungen“ (K&R 2009, 766) (s. dazu ausführlich hier) befragt, die die Problematik darstellen.
„In Zeiten der „Datensammelwut“ und des An- und Verkaufs von Daten ist es erstaunlich, dass sogenannte Anonymisierungsdienste in der allgemeinen Wahrnehmung eine noch untergeordnete Rolle spielen. Diese Dienste ermöglichen es, sich gegen das Sammeln von Daten beim Internetsurfen zu schützen, was insbesondere für Freunde des Selbstdatenschutzes von Interesse ist.
Zu der technischen Umsetzung, der Nutzung der Angebote zum Selbstdatenschutz und der Haftung von Anbietern dieser Dienste bei Rechtsverstößen sprach Christoph Golla mit Dr. Marco Rau , Rechtsanwalt bei Buse Heberer und Fromm in Frankfurt, und Herrn Martin Behrens , Systemadministrator bei Global Aid Network.“
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