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Zur EU-Richtlinie 2014/53/EU und deren Folgen für Router-Firmware (Deutschlandfunk)

Der Deutschlandfunk hat am vergangenen Samstag in der Sendung „Computer & Kommunikation“ einen Beitrag mit dem Titel „Regeln für Router-Software Hinterzimmer-Lösung“ gebracht, in dem es um die EU-Richtlinie 2014/53/EU geht. U.a. bin ich zu der Thematik befragt worden.

Wer mehr wissen will, kann den Beitrag nachlesen oder nachhören. Außerdem sind die folgenden Beiträge sicher interessant:

Lesetipp: Bergt, Neue Regeln für WLANs – Schlechte Aussichten für freie Netze, taz v. 23.2.2015

Auf taz.de ist ein Beitrag von Svenja Bergt mit dem Titel „Neue Regeln für WLANs – Schlechte Aussichten für freie Netze“ zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Anwendungsbereichs der Haftungsprivilegierung in § 8 TMG erschienen, in dem ich auch kurz zu Wort komme …

 

Ankündigung: Interview bei NerdFON am 15.7.2014, 20h, zum Thema WLAN und Störerhaftung (Update)

Am Dienstag, den 15.07.2014, werde ich mich gegen 20h mit Pascal Kurschildgen von NerdFON unterhalten. Das Gespräch wird live übertragen und anschließend als Podcast bereitgestellt.

Anlass für das Interview ist (bzw. war zunächst nur) ein Urteil des AG Hamburg, das sich mit der Haftung eines Hotelinhabers und eines Ferienwohnungsvermieters im Zusammenhang mit WLAN beschäftigt.

Jetzt ist seitdem ein bisschen was in Bezug auf WLANs passiert, so dass wir in dem Gespräch vielleicht einen kleinen Rundumschlag machen. Weitere Themen könnten nämlich sein:

Update:

Der Podcast ist mittlerweile online und kann hier angehört werden.

Interview „Offene WLANs – Ein Dienst an die Öffentlichkeit“ in der Legal Tribune Online v. 16.5.2014

(in eigener Sache)

Zusammen mit Dr. Thomas Sassenberg habe ich der Legal Tribune Online (LTO) ein Interview gegeben. Es ist gestern unter dem Titel „Offene WLANs – Ein Dienst an die Öffentlichkeit“ erschienen. In dem Interview ging es im Wesentlichen um die Fragen, warum in Deutschland WLANs noch nicht so verbreitet sind wie in anderen Ländern, was Betreiber von WLANs beachten müssen und wie sich die Haftungssituation darstellt.

Interview von Radio Flora mit JuergeN: „10 Jahre freies Funken“

Radio Flora hat am 30.12.2013 ein Interview mit Juergen Neumann über #Freifunk mit dem Titel „10 Jahre freies Funken“ geführt, das in verschiedenen freien Radios gesendet wurde/wird und online verfügbar ist:

Einen kostenlosen Internetzugang für alle, das ist die Vision von Freifunk. Freifunk ist ein Netzwerk aus Wlan-Routern und Menschen, die Ihre Router so konfigurieren dass sie miteinander kommunizieren. Und zwar so, dass die Router den DatenVerkehr weiterreichen und so ein möglichst großes Netzwerk bilden das zum Beispiel freien Zugang zum Internet bietet. Mesh-Netzwerk heißt das auf Neudeutsch. Entwickelt und gebastelt wird daran seit nunmehr 10 Jahren in vielen Städten Deutschlands und weltweit.
Friederike Maier hat einen Jürgen Neumann, einen Freifunker der ersten Stunde zu seinen Erfahrungen interviewt.

JuergeN erläutert Freifunk und ordnet freie Netze nach mittlerweile 10 Jahren ein. Außerdem beschäftigt sich der Beitrag mit dem Thema Störerhaftung und der FreedomFighterBox.

Das Interview ist als MP3 unter einer Creative Commons BY-NC-SA 2.0-DE-Lizenz zum Download verfügbar (ca. 7 Minuten, MP3, 320 kbit/s, Joint Stereo, (44100 kHz), 17 MB).

(Bild: limpfish / flickr, Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0)

Lesetipp: Interview mit Dr. Lars Jaeschke zum Thema „Haftung von Inhabern gewerblicher WLANs für Urheberrechtsverletzungen Dritten“

Auf heise.de erläutert Dr. Lars Jaeschke das WLAN-Urteil des BGH (BGH, Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08: Sommer unseres Lebens, s. dazu auch hier, hier, hier, hier und hier) in Bezug auf gewerbliche Anbieter von WLAN.

Hier nur ein paar kurze Zitate:

Der Betreiber eines gewerblichen WLANs ist, soweit er anderen Personen den Zugang zum Internet vermittelt, als Access-Provider zu betrachten, weshalb sich die Frage der Anwendbarkeit des Telemediengesetzes (TMG) stellt. … Dies trifft etwa auf alle Anbieter von Unternehmens-, Stadt-, Universitäts- oder Hotel-WLAN-Netzen usw. zu, auf Internetcafes ohnehin.

Zur Begründung führt Jaeschke zudem auch die Andeutungen des BGH im Google Thumbnails-Urteil an (s. dazu hier).

Eine Pflicht der Betreiber offener Netzwerke zur Identifizierung und/oder Überwachung ihrer Nutzer lässt sich dem Urteil des BGH nicht entnehmen und wäre auch rechtswidrig. Eine Kennungsvergabe an die Benutzer ergibt nur Sinn, wenn die Benutzer auch überwacht und bei Verstößen gesperrt werden. Dies ist jedoch aufgrund des Fernmeldegeheimnisses aber unzulässig. Es besteht ein striktes Kenntnisnahmeverbot.

Zur Unterlassungserklärung:

Wichtig ist insoweit für die abzugebende Unterlassungserklärung, dass ein Unterlassungsanspruch dem Rechteinhaber laut BGH nur insoweit zusteht, als er sich ‚dagegen wendet, dass der Beklagte außenstehenden Dritten Rechtsverletzungen der genannten Art ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN-Anschluss unzureichend sichert‘.

Insgesamt liegt Jaeschke in seiner Bewertung auf meiner Linie. Eine Bewertung im Einzelfall ist jedoch unerlässlich. Bevor also wie bei der Cafe-Kette Woyton das WLAN eingestellt wird (s. dazu hier), sollte jedenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.

Interview zu rechtlichen Folgen des Einsatzes von Flattr auf Trackback

In eigener Sache: Marcus Richter hat mich heute für die Sendung Trackback des Rundfunk Berlin-Brandenburg zu den rechtlichen Folgen des Einsatzes des Micropayment-Dienstes Flattr interviewt.

Den Link zum Nachhören liefere ich nach.

Update: Die Sendung findet sich zum Nachhören hier (das Interview startet bei 22:00).

Interview zum WLAN-Urteil des BGH in der Jungle-World

In eigener Sache: In der Jungle-World ist ein Interview mit mir zum WLAN-Urteil des BGH erschienen: http://jungle-world.com/artikel/2010/22/41060.html

Dabei ist zu beachten, dass dieses auf dem Kenntnisstand der Pressemitteilung beruht, der sich durch die Urteilsbegruendung massgeblich geaendert hat.