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Erneut zum Tatbestand des WLAN-Urteils des BGH – Sicheres Kennwort oder nicht?

Simon Moeller von Telemedicus macht mich eben auf eine Klarstellung des Fritz!Box-Herstellers AVM zur Verschlüsselung seiner Router aufmerksam:

http://www.avm.de/de/News/artikel/2010/wlan_urteil.html

„AVM liefert FRITZ!Box-Produkte ab Werk mit einem individuellen WLAN-Netzwerkschlüssel aus. Damit ist eine FRITZ!Box bereits ab dem ersten Einschalten sicher vor unberechtigten Zugriffen. Dieses Verfahren wenden wir seit der Auslieferung der ersten FRITZ!Box mit WLAN im Jahre 2004 an.“

Leider bleibt das Dilemma, dass wir nicht genau wissen, welchen Router der Beklagte verwendet hat. Denn es bleibt eine Luecke, in der wir nicht genau sagen koennen, ob der Router individualisiert war.

Ich habe daher soeben eine Mail an die Pressestelle von AVM geschickt und um weitere Informationen gebeten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben mit Interesse Ihre Pressemitteilung zum Urteil des BGH (http://www.avm.de/de/News/artikel/2010/wlan_urteil.html) gelesen.
Ich habe fuer die Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) in deren „aktuell“-Teil bereits eine Kurzanmerkung zur Pressemitteilung des Urteil verfasst (MMR-aktuell 2010, 303438) und bearbeite gerade eine volle Anmerkung fuer die Zeitschrift selbst, die vermutlich im Juli-Heft erscheinen wird. Ausserdem habe ich das Urteil bereits kurz in meinem Blog „Offene Netze und Recht“ (http://www.retosphere.de/offenenetze/2010/06/04/das-wlan-urteil-des-bgh-und-seine-auswirkungen-auf-offene-netze/) besprochen. Bei der Bearbeitung faellt aber auf, dass aus dem Tatbestand des Urteils des BGH nicht deutlich wird, wie genau die Sicherung des WLAN-Routers des Beklagten ausgesehen hat (s. z.B. zu den Unsicherheiten Simon Moeller,
http://www.telemedicus.info/article/1774-Der-BGH-zur-WLAN-Haftung.html).
Dennoch scheint das Urteil bei Ihnen genug Eindruck hinterlassen zu haben, um die oben angefuehrte Pressemitteilung herauszugeben.

Leider fehlt trotz der Informationen in Ihrer Pressemitteilung noch ein letzter Schritt, und ich hoffe, dass Sie mir hier evtl. weiterhelfen koennen:

Nach den Informationen, die zur Verfuegung stehen, war der Fritz!Box-Router des Beklagten mit einem 16-stelligen Passwort gesichert und ausserdem mit WPA verschluesselt. In Ihrer Pressemitteilung heisst es, dass ab 2004 nur noch individualisierte Passwoerter vergeben wurden. Soweit ich es herausfinden konnte, wurde ebenfalls 2004 WPA offiziell verabschiedet. Allerdings wurde laut Tatbestand des LG Frankfurt der Computer 2003/2004 eingerichtet. Der Filesharing-Vorfall erfolgte im Jahr 2006.

Es ist aber weiter nicht ganz klar, ob das Passwort im konkreten Fall auf den Router individualisiert war, oder aus einer fuer alle Router der Modellreihe gleichen Kennung bestand.

Daher meine zwei Fragen:
1) Gab es je einen Router aus Ihrem Hause aus den Vertriebsjahren 2003-2006 (einschliesslich), der mit einem 16-stelligen Passwort und WPA standardmaessig aktiviert versehen war, ohne dass das Kennwort auf den Router individualisiert war?

2) Wie sah so ein individualisiertes Passwort aus? War es eine Abfolge von zufaelligen oder nahezu zufaelligen Zeichen?

Vielen Dank und mit freundlichen Gruessen“

Ich hoffe, dass die Antwort von AVM Licht ins Dunkel bringt und werde hier berichten.

Update: Mittlerweile habe ich mit der Pressestelle von AVM gesprochen. Die Antworten finden sich hier.