OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009 – Az. 4 U 139/08
Leitsätze und Volltexte bei Medien, Internet und Recht, http://medien-internet-und-recht.de/dok/1961.html
Insgesamt zeichnet sich im Bereich der Störerhaftung derzeit eine Rückbesinnung auf diejenigen Grundsätze der Störerhaftung ab, die der BGH in den letzten Jahren ausgearbeitet hat. Insbesondere das Verbot der proaktiven Überwachungspflichten (das der BGH allerdings zuletzt teilweise eingeschränkt hat, s. nur BGH GRUR 2007, 890 – Jugendgefährdende Medien bei Ebay) findet mehr Beachtung, und speziell die oberinstanzlichen Gerichte gehen dazu über, detaillierte Einzelfallbetrachtungen und die gebotene Abwägung der betroffenen Interessen vorzunehmen.
S. dazu auch:
- OLG Frankfurt: Störerhaftung des WLAN-Betreibers
- OLG Hamburg: Störerhaftung des Forenbetreibers
- zu den Voraussetzungen der Störerhaftung ausführlich Mantz, Rechtsfragen offener Netze, 2008, S. 242 ff. (PDF, 14 MB)