Das EU-Parlament hat einen Entwurf zur Förderung von „Community Media“ veröffentlicht, der durch das EU-Parlament verabschiedet werden soll.
Interessant ist dies z.B. im Hinblick auf die Abwägung bezüglich der Prüfungs- und Überwachungspflichten im Rahmen der Störerhaftung (s. Diss, S. 257 ff.). Dort ist einer der wesentlichen Gesichtspunkte die Funktion und Aufgabenstellung des Intermediärs (insb. für die Gesellschaft). Wenn also das EU-Parlament deutlich herausstellen sollte, dass „Community Media“ eine wichtige Rolle für die Gesellschaft spielt und im nächsten Gedankenschritt Offene Netze wie z.B. Freifunk als „Community Media“ einzustufen sind, spricht das erneut und umso mehr für eine starke Privilegierung und in der Folge für einen Ausschluss u.a. der Störerhaftung.
Markus von Netzpolitik sieht offene Netze als erfasst an, die Definition des Entwurfs (in Nr. 12, sowie in der Präambel und im Explanatory Statement) weist auch in diese Richtung:
a) non-profit, engaging primarily in activities of public or private interest without any commercial or monetary profit;
b) accountable to the community which they seek to serve, which means that they are to inform the community about their actions and decisions, to justify them, and to be penalised in the event of any misconduct;
c) open to participation in the creation of content by members of the community.
Allerdings ist es nicht ganz eindeutig und das EU-Parlament scheint doch teilweise auf Web 2.0 und inhaltsbasierte Dienste wie Blogs etc. abzustellen – was aber auch daran liegen kann, dass sie offene Netze einfach nicht so recht „auf dem Schirm“ haben, so dass evtl. doch von einer Übertragung ausgegangen werden kann. Im Explanatory Statement ist diese Ausrichtung dann auch nicht mehr ganz so deutlich.