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Landtag NRW beschließt Auftrag zur Förderung von Freifunk-Netzen

Am 25.6.2015 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen über einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten mit dem Titel „Freifunk in Nordrhein-Westfalen: Bürgernetze ausbauen und weiter stärken!“ (LT-Drs. 16/8970, PDF) debattiert und hat diesen angenommen. Die interessante Debatte im Landtag kann in der Videoaufzeichnung der Sitzung nachvollzogen werden (ab 04:25:00h, sowie bei YouTube).

Die Begründung des Antrags stellt zunächst die Situation bei WLANs vor und geht ganz speziell auf die Idee hinter Freifunk ein.

Ziel des Antrags war folgendes:

„II. Der Landtag stellt fest:

1. Der Landtag begrüßt die Freifunk-Bewegung und dankt allen freiwilligen Helferinnen und Helfern vor Ort.
2. Der Landtag sieht die großen Potenziale des Freifunks als Bürgernetz, in dem sich die beteiligten Menschen miteinander austauschen können.
3. Der Landtag begrüßt, dass sich die Landesregierung auch weiterhin auf Bundesebene für die Herstellung von Rechtssicherheit auch für private Betreiberinnen und Betreiber offener WLAN-Netzen einsetzen wird.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf:

1. eine Informationskampagne in den nordrhein-westfälischen Kommunen zu
initiieren, um diese über die Möglichkeiten des Freifunks zu informieren und für optimale Rahmenbedingungen beim Ausbau des Freifunks in NRW zu werben. Die Informationskampagne soll die Vorteile von bürgerschaftlich getragenen Freifunk-Initiativen herausstellen und die häufig von Unkenntnis geprägten Akzeptanzprobleme abbauen.
2. Freifunk-Initiativen in den kommenden Jahren finanziell beim Aufbau einer zukunftsfähigen technischen IT-Infrastruktur zu unterstützen.
3. die Voraussetzungen für die Nutzung der Liegenschaften des Landes zur Aufstellung von Freifunk-Router zu schaffen. Hierbei ist im Ausschreibungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass möglichst vielen Menschen für eine zeitlich unbegrenzte Zeit kostenfreier Zugang zum Internet gewährt wird. Im Rahmen von „Open Data“ sollen infrage kommende Liegenschaften online kartografiert werden, so dass Freifunkerinnen und Freifunker diese als mögliche Standorte in ihre Planungen einbeziehen können.“

Im Ergebnis ist der Beschluss daher zweigeteilt: Der erste Teil ist eher ideeller Natur, der zweite enthält konkrete Handlungsaufforderungen an die Landesregierung. Viel mehr – z.B. in Form von Gesetzen – kann von einem Landtag nicht erwartet werden, da insbesondere in den interessanten Bereichen wie Haftung von und Anforderungen beim Betrieb von WLANs nicht in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegen.

Besonders interessant sind nach meiner Auffassung die Aufforderungen Nr. 2 und 3. Die Landesregierung soll Freifunk-Initiativen finanziell unterstützen. Interessant ist dies, weil es nicht viel braucht, um bei Freifunk Effekte zu erzeugen. Die Kosten sind insgesamt so niedrig (als Einmalinvestition 15-40 € für einen Router, Kosten der Einrichtung abhängig vom Standort und dazu der Stromverbrauch), dass schon relativ geringe Beträge helfen. Zudem soll Freifunk ja gerade als Bürgernetz etabliert werden, so dass weitestgehend (1) Anschubfinanzierung für Knoten in Hand der Bürger sowie (2) die Förderung des Aufbaus von Backends (Server, Richtfunkstrecken etc.) schon viel helfen.

Weiter ist es für Freifunker wichtig für den Aufbau des Netzes, zu zentralen Standorten Zugang zu erhalten – und da sind die vielen staatlichen Gebäude (Schulen, Bibliotheken, Rathäuser etc.) ideal. Häufig handelt es sich auch um Gebäude, die höher sind als die umliegenden, so dass größere Flächen abgedeckt werden können. Außerdem eignen sich hohe Gebäude gut, um längere Richtfunkstrecken einzurichten, die entweder bestehende Teilnetze verbinden oder Backup-Kapazitäten ermöglichen.

Auch Nr. 1, die Informationskampagne, ist aber nicht zu verachten: Wenn das Land Nordrhein-Westfalen hinter einem solchen Projekt steht und Werbung dafür macht, sind viele Menschen sicher leichter zu überzeugen. Ich denke da insbesondere auch an Schulen und Verwaltungen, die in der Vergangenheit teilweise starke Bedenken hegten.

Aus diesen Gründen halte ich den Beschluss des Landtages für einen großen Erfolg. Er wird keine sofortigen Wirkungen zeitigen, aber insgesamt dem Freifunk-Projekt (hoffentlich) zu einem weiteren Schub verhelfen. Von daher: Herzlichen Glückwunsch nach Nordrhein-Westfalen!