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Bremen, WLAN und Freifunk – Bericht der Stadt v. 28.4.2015

Nach einer Mehrzahl von negativen Berichten unter der Überschrift „Rechtsunsicherheit kills Public Wifi“ heute ein positives Beispiel:

Wie Rainer Hamann (SPD) berichtet, soll auf der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Hansestadt Bremen am 28. April 2015 ein Bericht vorgestellt worden sein, der den aktuellen Stand der Umsetzung zum Antrag „Freifunk im Land Bremen – Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement“ zusammenfasst (Bericht als PDF hier).

Darin heißt es u.a.:

II. Sachstand zur Umsetzung

Seit Januar 2015 haben mehrere Treffen mit Vertretern der Freifunk-Initiative Bremen und des Wirtschaftsressorts stattgefunden. Es wurde besprochen in welcher Form Unterstützungen für die Freifunk-Initiative wünschenswert wären. Neben Einzelprüfungen zu Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Gebäude und der Unterstützung bei zwei Veranstaltungen, wurde gemeinsam die Idee eines Stadtteilprojekts entwickelt. Ziel soll es hierbei sein, die Nutzungspotenziale von Freifunk in einem lokalen Bereich mit unterschiedlichen Beteiligten (Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Ver- einen, soziale und kulturelle Einrichtungen usw.) sichtbar und in ihrer Funktionalität darstellbar zu machen.

Das Wirtschaftsressort hat weiterhin Kontakt mit Immobilien Bremen (IB Bremen) zur Prüfung der Nutzung öffentlicher Gebäude zur Optimierung des bestehenden Freifunk-Netzes sowie zur Unterstützung einer Veranstaltung aufgenommen.

Die Stadt Bremen positioniert sich auch zum WLAN-Referentenentwurf der Bundesregierung (Hervorhebungen hier):

Die allgemeine freie Verfügbarkeit des Internets über WLAN ist in Deutschland weitaus weniger verbreitet als in vielen anderen Ländern. Die Ursache hierfür liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind.

Der Entwurf sieht zum anderen allerdings auch Verschlüsselungs-, Erklärungs- und Informationspflichten als weitere Voraussetzun- gen für eine Freistellung von der sogenannten „Störerhaftung“ vor. Diese Verpflichtungen sind dem eigentlichen Ziel, der Schaffung öffentlicher, unkomplizierter Zugänge zum Internet, nicht dienlich.

Die Modelle der Freifunk-Initiativen werden rechtlich durch den bestehenden Entwurf nicht ausreichend un- terstützt. Sowohl eine obligatorische Verschlüsselung, wie auch eine namentliche Kennung der Nutzerinnen und Nutzer, widersprechen dem Konzept eines offenen und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden öffentlichen WLAN- Netzes. Auch die angedachten bremischen Projekte mit der Freifunk-Initiative Bremen würden in Ihrer Umsetzung rechtlich problematisch. Insbesondere aber würde es zu Akzeptanzproblemen bei Bürgerinnen und Bürgern führen.

Der Senat hat in einer Stellungnahme die Bundesregierung gebeten, im weiteren politischen Verfahren eine rechtssichere Integration der Freifunk-Initiativen sicherzustellen. Der Senat wird den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten und sich auf Länderebene sowie im Bundesratsverfahren für eine praktikable und rechtssichere Umsetzung öffentlicher WLAN-Zugänge einsetzen.