In eigener Sache:
Am 17.5.2016 (18:30h) werde ich am Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) der Universität Karlsruhe in der Reihe „Karlsruher Dialog zum Informationsrecht“ von Prof. Bäcker einen Vortrag mit dem Titel „Privacy by Design – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“ halten, in dem ich mich mit Art. 23 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) befassen werde. Art. 23 DS-GVO ist eine wie ich finde hochspannende Norm, die ganz wesentlich die Schnittstelle zwischen Datenschutz und Technik (nämlich durch „Datenschutz durch Technik“) betrifft.
Aus der Ankündigung:
„Datenschutzrecht wirkt in der Regel nur nachträglich. Jedoch kann Datenschutz in laufenden Produkten kaum nachgerüstet werden. Datenschutzbelange müssen darum bereits bei der Produktentwicklung einbezogen werden. Seit längerem wird daher auch aus juristischer Perspektive über das Konzept eines Datenschutzes durch Technik (Privacy by Design, Privacy by Default) diskutiert. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wird dieses Konzept erstmals rechtlich verbindlich machen. Der Vortrag erläutert die neue Regelung und zeigt ihre Folgen für die Produktgestaltung anhand ausgewählter technischer Konzepte für Privacy by Design auf.“
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RT @offenenetze: Im Blog: Ankündigung: Vortrag „Privacy by Design – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“, https://t.co/JtlbXmevj7 #pbd
Ankündigung: Vortrag „Privacy by Design – Chancen, … https://t.co/dovFSxh33S via @offenenetze
Gibt es den Vortrag eigentlich als download oder aufzeichnung (oder ein Paper das den Inhalt wiedergibt).
Danke und Gruss
Bernd