In eigener Sache:
Im aktuellen Heft des Computermagazins c’t ist ein Beitrag von mir zu den Entscheidungen des BGH „Goldesel“ und „3dl.am“ mit dem Titel „Websperren ante portas? – Der BGH nimmt Zugangsanbieter in die Pflicht“ erschienen (c’t, Heft 27/2015, S. 32).
Die Entscheidungen hatte ich (anhand der Pressemitteilungen) auch schon hier im Blog besprochen.
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