Ich möchte nur ganz kurz auf einen aktuellen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 3.9.2015 (PDF) hinweisen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich unter dem Titel „Gesellschaftliche Teilhabe in der digitalen Gesellschaft stärken“ Gedanken über den weiteren digitalen Weg der SPD gemacht.
Der Beschluss enthält auch einen aufschlussreichen (mit Konfliktpotential beladenen) Teilbeschluss. So heißt es darin:
„Wir wollen die gesellschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch ein schnelles, leistungsfähiges und vertrauenswürdiges Internet für alle verbessern, indem:
…
dringend Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter geschaffen wird, um die Potenziale von Funknetzen als elementarer Bestandteil einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur zu heben. Mit einer Klarstellung der Haftungsregelungen muss Rechtssicherheit für alle WLAN- Anbieter erreicht werden, um die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und um deutlich mehr öffentliche und offene WLAN-Angebote zu ermöglichen. Deutlich wird diese Notwendigkeit auch aktuell in der Einrichtung von WLAN-Netzen in Flüchtlingsheimen durch Freifunkinitiativen und Kommunen.“
Die Forderung ist richtig. Die Frage ist allerdings, wie die SPD dies erreichen will. Der derzeit vorliegende TMG-Gesetzesentwurf (s. dazu nur hier und hier) wird dieses Ziel jedenfalls nicht fördern. Ob das der SPD-Bundestagsfraktion bewusst am 3.9.2015 war? WLAN in Flüchtlingsheimen durch Freifunkinitiativen jedenfalls könnte theoretisch der Vergangenheit angehören, wenn der vom Bundeswirtschaftsministerium ausgehende Entwurf Wirklichkeit wird. Der Spiegel hat berichtet, dass das Kabinett am 16.9.2015 den Entwurf verabschieden will. Bis dahin wird die SPD-Bundestagsfraktion noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten haben, wenn nicht zwei Wochen nach ihrem Beschluss dieser Teil schon widerlegt sein soll.
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