Ich habe bei Telemedicus ein aktuelles Urteil des OLG Saarbrücken kommentiert. Das OLG Saarbrücken hatte angenommen, dass der Registrar für die unter einer von ihm vergebenen Domain erfolgte Urheberrechtsverletzung als Störer haftet. Es damit als wohl erstes oberinstanzliches Gericht die ambiente.de-Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung des Domain-Registrars in den Bereich des Urheberrechts übertragen.
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