In eigener Sache:
Meine in der MMR 2013, S. 607 ff. erschienene Anmerkung zur Entscheidung des AG Frankfurt, Urt. v. 14.6.2013 – 30 C 3078/12 (75) (Volltext hier) zur Frage, ob der Inhaber eines WLAN-Routers immer den WEP/WPA-Schlüssel ändern muss ist nun auch online verfügbar (PDF).
Aus der Anmerkung:
Das Urteil des AG Frankfurt ist ein Beleg dafür, dass in Teilbereichen der Störerhaftung der privaten Internetanschlussinhaber Rechtssicherheit einkehrt. Es enthält aber zusätzlich begrüßenswerte Klarstellungen.
- Insbesondere mit seiner Entscheidung „Morpheus“ (BGH MMR 2013, 388 m. Anm. Hoffmann) im Hinblick auf die Aufsichtspflichten von Eltern für ihre (zumindest jugendlichen) Kinder hat der BGH eine klare Linie dahingehend aufgezeigt, dass Eltern ihre Kinder belehren, aber ohne konkrete Hinweise nicht überwachen müssen. Diese Linie ist von den Instanzgerichten nun übernommen worden. Das OLG Frankfurt hat die Rechtsprechung kürzlich insoweit ergänzt, dass Ehepartner sich nicht gegenseitig überwachen müssen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 246). Diesen Vorgaben der höheren Rechtsprechung ist das AG in überzeugender Weise gefolgt.
2. Von Interesse ist an dem Urteil insbesondere der letzte Abschnitt …
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Lesenswerte Anmerkung von @offenenetze zu AG Frankfurt am Main, Urteil v. 14.6.2013 – 30 C 3078/12 bzgl. WLAN-Keys – http://t.co/Jd0pdIsYn0