Gestern war ich wie angekündigt beim Treffen der Mainzer Freifunker und habe ein wenig zu Pflichten beim Betrieb eines Freifunk-Knotens erzählt. Insbesondere ging es um Fragen der Meldepflicht (wann ist der Betrieb „gewerblich“ i.S.d. § 6 TKG), die Rolle des Sicherheitsbeauftragten und – natürlich – um das leidige Thema Störerhaftung.
Es war eine spannende und interessante Runde mit vielen Fragen, die ich hoffentlich halbwegs praxisnah und handhabbar beantworten konnte. Es hat mir auf jeden Fall viel Spaß gemacht. Danke an alle Beteiligten!
Die Folien zum Vortrag sind auch (unter CC-BY 3.0 DE-Lizenz) zum Download verfügbar (PDF, 1.7 MB), ein Video folgt ggf. noch.
Den Vortrag und die gestellten Fragen habe ich auch zum Anlass genommen, das Freifunk-TKG-Starterpaket noch einmal zu aktualisieren.
Update: Mittlerweile ist auch ein Video vom Vortrag verfügbar.
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RT @offenenetze: Im Blog: Fragerunde bei Freifunk MZ – „Pflichten beim Betrieb eines Freifunk-Knotens“ Präs. online, http://t.co/g3KKAGvIig
@offenenetze Danke nochmal fuer den klasse Vortrag!
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