OLG Köln, Urt. v. 18.7.2014 – 6 U 192/11 (Volltext): Keine Sperrung von Webseiten durch Access Provider (Update)

Mittlerweile habe ich auch den Volltext des Urteils des OLG Köln (Urt. v. 18.7.2014 – 6 U 192/11) erhalten, den ich hier zum Download zur Verfügung stelle. Das Urteil breitet auf 92 Seiten die Fragen rund um Websperren in einer erstaunlichen Detailtiefe aus. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass das OLG Köln sich auch mit dem EuGH-Urteil UPC vs. Constantin (kino.to) auseinander setzt, das ja in Österreich derzeit für Verwirrung sorgt.

Zwar sieht das OLG Köln eine Störerhaftung von Access Providern nicht als grundsätzlich ausgeschlossen an, allerdings sieht es hier konkret (mit verallgemeinerungsfähigen Aussagen) URL-Sperren, DNS-Sperren, IP-Sperren und Filter als unzulässig an. Eine ausführlichere Anmerkung folgt ggf. noch hier.

In der deutschen Instanzrechtsprechung herrscht damit Einigkeit: OLG Köln und OLG Hamburg lehnen Sperrpflichten von Access Providern jeweils mit überzeugender Begründung deutlich ab. Beide haben die Revision zum BGH zugelassen, so dass wir ggf. bald mit einer höchstrichterlichen Klärung rechnen können.

Download des Volltext hier: OLG-Köln-18.7.2014-6-U-192-11: Websperren

(Update: Link korrigiert, Danke für den Hinweis an Joma)

 

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3 Gedanken zu „OLG Köln, Urt. v. 18.7.2014 – 6 U 192/11 (Volltext): Keine Sperrung von Webseiten durch Access Provider (Update)

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