Anmerkung zu LG Köln, Beschl. v. 3.12.2013 – 28 T 9/13: Keine Anwendung von § 97a Abs. 3 UrhG auf Altfälle, MMR 2014, 194

In eigener Sache:

Im aktuellen Heft 3/2014 der Zeitschrift MMR ist meine Anmerkung zum Beschluss des LG Köln v. 3.12.2013 – 28 T 9/13 zur Anwendung von § 97a Abs. 3 UrhG auf Altfälle erschienen (MMR 2014, 195). Ich hatte ein paar Ausführungen zu dem Urteil schon hier im Blog gemacht. Diese habe ich für die MMR vertieft, in den Kontext der entsprechenden Entscheidungen von AG Hamburg und AG München gesetzt und mit Hinweisen insbesondere für in diesem Bereich tätige Anwälte versehen.

S. auch:

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