Erst vor kurzem bin ich darauf gestoßen, dass die Zeitschrift „Die Gemeinde“, ein Organ des Gemeindetages Baden-Württemberg, im am 31.7.2013 erschienen Heft 14/2013 einen Schwerpunkt „Breitband“ gelegt hat.
Das Heft, das leider nicht online verfügbar ist und 8,- EUR inkl. Versand kostet, enthält eine Reihe meist kurzer, aber interessanter Artikel rund um den Breitbandausbau in den (baden-württembergischen) Kommunen. Das Inhaltsverzeichnis ist hier online.
Der größere Teil der Beiträge befasst sich mit dem Ausbau von Breitband in Kommunen über Glasfaser (FTTH bzw. FTTB) und LTE, beispielsweise der Beitrag von Harald Heinze mit dem Titel „Breitbandverbesserung am Bodensee – Erfolgreiches interkommunales Modellprojekt beim Breitbandausbau für ländliche Gebiete“, von Manuela Neumann mit dem Titel „Am Bodensee machen Kommunen schnelles Internet einfach selbst“, von Dietmar Ruf mit dem Titel „Breitbandversorgung in der Region Stuttgart – Ausbausituation und Handlungsansätze“ oder von Uwe Zimdars mit dem Titel „Finanzierung von Glasfaserprojekten in ländlichen Gebieten – Traum oder Wirklichkeit?“.
Zwei Beiträge gehen explizit auf WLANs ein:
1. Wedekind, „Rechtliche Fallstricke bei öffentlichen WLAN-Anschlüssen“
Zum einen der Aufsatz von Martin Wedekind mit dem Titel „Rechtliche Fallstricke bei öffentlichen WLAN-Anschlüssen“ (BWGZ 2013, 597-599). Wedekind stellt dabei dar, dass der Bedarf für WLAN (auch in Kommunen) zunehmend steigt und berichtet vom WLAN-Projekt der mabb und Kabel Deutschland in Berlin. Er geht dann auf mögliche Rechtsverletzungen über das WLAN und den Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG ein und stellt – gestützt auf die Entscheidung Sommer unseres Lebens (BGH, Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08 – dazu meine in MMR 2010, 568 erschienene Anmerkung hier) – die Rechtslage dar, wobei er zutreffend eingrenzt, dass die Entscheidung nur für private Anschlüsse gilt. Unter Bezug auf eine Entscheidung des LG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.8.2010 – 2-6 S 19/09 (Volltext und meine Anmerkung dazu hier), meint er, dass der WLAN-Anschluss gesichert sein müsse – was nach meiner Auffassung nicht der Fall ist, s. dazu ein weiteres Urteil des LG Frankfurt aus dem Jahr 2013 sowie meinen Aufsatz zu der Thematik in GRUR-RR 2013, 497 (dazu hier).
Anschließend berichtet Wedekind von den Plänen in der letzten Legislaturperiode, § 8 TMG zu ändern, um die Rechtslage zu klären und spricht sich für eine Regelung aus.
2. Rosencrantz, „Neue Möglichkeiten der kommunalen Breitbandversorgung über WLAN“
Ein weiterer interessanter Artikel ist von Arne Rosencrantz zum Thema „Neue Möglichkeiten der kommunalen Breitbandversorgung über WLAN“ (BWGZ 2013, 600-601).
Rosencrantz berichtet darin von einer Untersuchung der Hochschule Furtwangen über die Möglichkeiten der Breitbandversorgung über Funk am Beispiel der Gemeinde Tannheim im Schwarzwald. Diese wurde über eine Richtfunkverbindung der Unversität in Furtwangen angeschlossen und lokal ein Zugang über WLAN errichtet. Er bezeichnet dies als „Übergangslösung“ bis zur endgültigen Vernetzung mit Glasfaser.
Insgesamt enthält das Heft mehrere spannende Artikel, die vor allem helfen, die Sicht von Kommunen auf das Thema Breitband besser zu verstehen.
Das aktuelle Heft der BWGZ (1/2014) ist derzeit noch zum kostenlosen Download auf der Homepage verfügbar.
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