Anmerkung zu LG München, Urt. vom 22.3.2013 – 21 S 28809/11, erschienen (MMR 2013, 397)

In eigener Sache:

Mittlerweile ist meine Anmerkung zum Urteil des LG München, vom 22.3.2013 – 21 S 28809/11 (Keine Störerhaftung für Filesharing ohne internetfähiges Gerät), im Heft 6/2013 der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR 2013, 397) erschienen, wobei das Urteil vor allem für die Bewertung des aktuellen Sachstands bei der sekundären Darlegungslast in Filesharing-Verfahren interessant ist. Eine kurze Bewertung des Urteils hatte ich schon hier vorgenommen.

  • Weitere Publikationen s. hier.

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