83. Konferenz der JustizministerInnen: Rechtssicherheit für Inhaber von WLAN-Netzen und mobilen Internetzugängen

Die 83. Konferenz der JustizministerInnen vom 13. und 14. Juni 2012 hat – unter Federführung von Hamburg – beschlossen, dass das Justizministerium im Sinne der Schaffung von Rechtssicherheit der Inhaber von WLAN-Netzen (und mit Wirkung zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs) die Störerhaftung (bzw. wohl deren Voraussetzungen) einer Überprüfung unterziehen möge (Volltext hier):

Die Justizministerinnen und Justizminister halten es für erforderlich, die sog. „Störerhaftung“ für Inhaber von WLAN-Internetanschlüssen und mobilen Internetzugängen einer Überprüfung zu unterziehen. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz, sich dieser Problematik anzunehmen.

Damit ist auf der Justizminister-Konferenz ein Anliegen zur Sprache gekommen, das schon in Hamburg (s. dazu hier; Antragstext) und Berlin (zur Berliner Bundesratsinitiative; Antragstext) zu entsprechenden Anträgen geführt hat. Im Hinblick auf den genauen Text der Anträge ist allerdings (berechtigte) Kritik aufgekommen (s. dazu bei RA Stadler). Man wird abwarten müssen, ob sich das Bundesjustizministerium der Frage annehmen wird – und mit welchem Ergebnis.

 

(via @MichaelSeidlitz)

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