Lesetipp: Borges/Schwenk/Stuckenberg/Wegener, BSI-Studie Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet – Rechtliche und technische Aspekte

Nur ein kurzer Hinweis auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Auftrag gegebene Studie von Borges/Schwenk/Stuckenberg/Wegener mit dem Titel „Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet – Rechtliche und technische Aspekte“, die nunmehr auch in Buchform erschienen ist und hier heruntergeladen werden kann (PDF 4,8 MB). Aufgrund des Umfanges können hier nur wenige einzelne Aussagen aufgenommen werden.

Den rechtlichen Teil (Kap. 5) haben Prof. Borges und Prof. Stuckenberg übernommen. Ab S. 272 geht Borges dabei auf Verkehrspflichten ein, wobei die Diskussion sich hauptsächlich im Bereich der Störerhaftung abspielt. Diese sind auch für die Debatte rund um die Haftung für WLAN interessant.

Access-Provider kommen zwar auch Adressaten der Verkehrspflichten in Betracht. Eine Sperrung des Zugangs zu urheberrechtsverletzenden Inhalten wurde allerdings von den Gerichten aufgrund der Unzumutbarkeit bisher abgelehnt.

Interessant ist weiter, dass die Autoren erwägen, Hersteller von WLAN-Routern bereits über die Produzentenhaftung zur Einrichtung von vorinstallierter WLAN-Verschlüsselung zu bewegen (was derzeit tatsächlich Standard sein dürfte):

Die Entwicklung von Produktsicherheitsstandards durch den Markt zeigt Ergebnisse. Es ist festzustellen, dass Verbesserungen auch ohne konkrete rechtliche Pflicht erfolgen. Andererseits ist nicht festzustellen, dass ein Vertrauen auf den Markt ohne den Hintergrund rechtlicher Folgen (Haftung) bei unzureichender Sicherheit erfolgversprechend wäre, da eine Haftung nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht kommt. So lässt sich im konkreten Beispiel der WLAN-Verschlüsselung erwägen, dass eine rechtliche Verpflichtung der Hersteller zu dieser Maßnahme bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Produzentenhaftung besteht.

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