Lesetipp: Hartmann, Unterlassungsansprüche im Internet – Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte

Alexander Hartmann’s (Redakteur bei jurabilis) Dissertation mit dem Titel Unterlassungsansprüche im Internet – Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte“ steht nun auch zum oeffentlichen Download zur Verfuegung – fuer ein Werk im Beck-Verlag ist das durchaus bemerkenswert. Das Werk ist im November 2009 erschienen.

Ich bin gespannt (und der Beck-Verlag sicher auch), wie sich die Moeglichkeit des Downloads auf die Verkaufszahlen auswirkt. Die Schriftenreihe Information und Recht, in der das Werk erschienen ist, duerfte ohnehin gut nachgefragt werden. Dennoch wage ich die Behauptung, dass das Werk durch den oeffentlichen Zugang (Open Access auf dem „gruenen Weg“) zusaetzliche Aufmerksamkeit und daher auch bessere Verkaufszahlen erhalten wird. (Ueber Rueckmeldung des Autors freue ich mich uebrigens).

Leider fehlt mir gerade die Zeit, eine richtige Besprechung und Analyse vorzunehmen. Daher nur das Abstract von stoererhaftung.de:

„Die zivilrechtliche Haftung für nutzergenerierte Inhalte (sog. user generated content) ist seit jeher einer der umstrittensten Bereiche im Recht der Neuen Medien. Mit zunehmender Verbreitung und wirtschaftlicher Bedeutung entsprechender Geschäftsmodelle (von Internet-Auktionen über Diskussionsforen bis hin zu Video- und Musikplattformen) steigt der Bedarf nach Rechtssicherheit für die Betreiber.

Die vorliegende Dissertation behandelt die dogmatischen, gesetzlichen und rechtspolitischen Grundlagen des negatorischen Rechtsschutzes – insbesondere der Störerhaftung – im Internet und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausarbeitung allgemeiner Kriterien für die Bestimmung konkreter Prüfungspflichten der Betreiber. Darüber hinaus stellt der Autor die Prüfungspflichten des Störers gemeinsam mit den deliktischen Verkehrspflichten auf eine neue dogmatische Grundlage sogenannter allgemeiner Gefahrvermeidungspflichten. Internationale Bezüge, insbesondere zur Gesetzgebung der USA und den europarechtlichen Hintergründen, runden die Darstellung ab.“

In einem kurzen Blick ins Werk habe ich gesehen, dass der Autor sich auch mit dem Begriff des Access Providers auseinandersetzt und am Rande auch auf die Haftung des Privaten beim Betrieb eines offenen Netzes eingeht (S. 12). Zudem analysiert er die Grundsaetze und Dogmatik der Stoererhaftung und geht dabei auch auf die Grundlagen der Verkehrspflichten ein. Wie gesagt ist mir eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Werk derzeit nicht moeglich. Es ist aber auf jeden Fall mehr als nur einen Blick wert!

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