Im Blog des AK Vorratsdatenspeicherung ist ein kurzer Beitrag als Antwort auf Härting, NJW-aktuell 3/2010, S. 10: „Spuren im Netz“, erschienen.
Darin belegt er erneut, dass die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, und setzt sich kurz mit der entgegenstehenden mM auseinander, der sich Härting angeschlossen hatte (s. zur IP-Adresse und Personenbezug ausführlich hier und hier und hier).
Weiter behandelt der Beitrag kurz das vom BGH statuierte Recht auf Anonymität (BGH NJW 2009, 2888, 2893; eingehend Mantz, Rechtsfragen offener Netze, 2008, S. 67 ff.).
Ein lesenswerter Beitrag, der auch in NJW-aktuell 11/2010, S. 18 erschienen ist.
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