In Heft 1/2010 der c’t hat Holger Bleich unter dem Titel „Die Abmahn-Industrie – Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird“ eine Bestandsaufnahme der Massenabmahnungen in Deutschland veröffentlicht.
Interessant sind bereits die Zahlen der Auskunftsbegehren des Landgericht Köln: 2008 noch 82, 2009 bereits 2824, wobei 15-3500 Adressen pro Antrag betroffen waren, die in der Summe schon „in die Millionen“ gehen sollen.
Insbesondere arbeitet der Autor heraus, dass für die Rechteinhaber die Massenabmahnung deutlich profitabler sein könnte als der legale Verkauf des Stücks.
Weiter führt er mehrere Fälle an, in denen die behauptet sichere Beweislage unzweifelhaft falsch sein dürfte, was die Gerichte teilweise kaum beeindruckt:
„Ist die Abmahnung erst einmal ins Haus geflattert, hat sich die Beweislastumkehr bereits umgekehrt. Die Gerichte schenken eher der angeblich beweissicheren, unabhängigen Datenerhebung Glauben als den Beteuerungen der Abgemahnten. Wer in dieser Falle steckt, muss Gegenbeweise liefern, und selbst eine Log-Datei oder der Beleg der Abwesenheit genügen als Nachweise kaum.“
Weiter stellt der Artikel einzelne Protagonisten der „Abmahn-Industrie“ und die Finanzierungsmodelle (die Anwälte finanzieren sich quasi selbst) dar.
Schlussendlich enthält der Artikel ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Römermann, Hannover, mit dem Titel „Verbotene Rechtsdienstleistungen?“ über die Tätigkeit von Unternehmen, die die Rechtsverletzungen aufdecken und aufzeichnen.
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Nachdem ein Abmahnanwalt (Peter Nümann) mit einer Klage gegen den Heise Verlag wegen dem Artikel gescheitert ist gib es den Artikel auch als Kostenloser PDF Download sehe: http://heise.de/-1176819