Urteile zur Herausgabe von Daten zur IP-Adresse und zur Störerhaftung

In letzter Zeit sind mehrere Urteile zur Herausgabe von IP-Adressen bzw. zur Ermittlung von Daten von Tauschbörsenteilnehmern veröffentlicht worden. Hier eine kleine Übersicht…

  • Das AG Offenburg hatte als erstes Gericht die Ermittlung und Herausgabe von Daten zur IP-Adresse für unverhältnismäßig erklärt (AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 – Az. 4 Gs 442/07).
  • Das LG Saarbrücken war dem gefolgt (LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2008 – Az. 5 (3) Qs 349/07 – 2 (6) Js 682/07): „Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.“
  • Neu ist: LG München I, Beschluss vom 12.03.2008 – Az. 5 Qs 19/08. Ein berechtigtes Interesse des Rechteinhabers auf Gewährung von Akteneinsicht nicht geradezu „automatisch“ aus deren Verletzteneigenschaft. Einer der Gründe für diese Ansicht: „In Betracht kommt überdies eine Nutzung des drahtlosen Anschlusses (WLAN) durch außenstehende Dritte.“
  • Das Landgericht Offenburg hingegen hat den Beschluss des AG vom 20.07.2007 aufgehoben, da sich mit § 113a TKG die Rechtslage geändert habe. Das ändert allerdings nichts daran, dass dies nicht mit höherrangigen Normen vereinbar ist (s. Diss, S. 297 ff.). (LG Offenburg, Beschluss vom 17.04.2008 – Az. 3 Qs 83/07). Update: Sobola, ITRB 2008, 135, 136 interpretiert den Beschluss des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung (BVerfG, Beschl. v. 11.3.2008 – 1 BvR 256/08) so, dass die Herausgabe von Verkehrsdaten unzulässig ist (und der Folge auch die Herausgabe der Bestandsdaten, auf die über die Verknüpfung mit den Verkehrsdaten zugegriffen wird).
  • Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Aufsatz von Pahlen-Brandt: Zur Personenbezogenheit von IP-Adressen, K&R 2008, 288.pdf

Noch ein anderes Urteil im Bezug auf diesen Themenbereich: Störerhaftung und positive Kenntnis

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2 Gedanken zu „Urteile zur Herausgabe von Daten zur IP-Adresse und zur Störerhaftung

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