Schlagwort-Archive: Vortrag

Ankündigung: Vortrag „Privacy by Design – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“

In eigener Sache:

Am 17.5.2016 (18:30h) werde ich am Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) der Universität Karlsruhe in der Reihe „Karlsruher Dialog zum Informationsrecht“ von Prof. Bäcker einen Vortrag mit dem Titel „Privacy by Design – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen“ halten, in dem ich mich mit Art. 23 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) befassen werde. Art. 23 DS-GVO ist eine wie ich finde hochspannende Norm, die ganz wesentlich die Schnittstelle zwischen Datenschutz und Technik (nämlich durch „Datenschutz durch Technik“) betrifft.

Aus der Ankündigung:

„Datenschutzrecht wirkt in der Regel nur nachträglich. Jedoch kann Datenschutz in laufenden Produkten kaum nachgerüstet werden. Datenschutzbelange müssen darum bereits bei der Produktentwicklung einbezogen werden. Seit längerem wird daher auch aus juristischer Perspektive über das Konzept eines Datenschutzes durch Technik (Privacy by Design, Privacy by Default) diskutiert. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wird dieses Konzept erstmals rechtlich verbindlich machen. Der Vortrag erläutert die neue Regelung und zeigt ihre Folgen für die Produktgestaltung anhand ausgewählter technischer Konzepte für Privacy by Design auf.“

Nähere Informationen hier.

CCCamp15-Vortrag: vieuxrenard: D-Offline? Das drohende WLAN-Sterben & was wir dagegen tun können

Ulf Buermeyer hat auf dem CCCcamp 2015 am 14. August 2015 einen sehenswerten Vortrag mit dem Titel „D-Offline? Das drohende WLAN-Sterben & was wir dagegen tun können“ gehalten. In dem Vortrag geht es um den aktuellen TMG-Gesetzesentwurf (dazu hier, hier, hier und hier), den Hintergrund, seine Bugs und was jetzt getan werden kann.

 

Der Vortrag findet sich auch auf den Seiten des CCC.

LG Hannover zur Nachforschungspflicht beim Filesharing – Keine Haftung, wenn Lebensgefährte Täter sein *kann*

Wie auf initiative-abmahnwahn.de berichtet, hat das LG Hannover hat mit Berufungsurteil vom 15.08.2014 (LG Hannover, Urt. v. 15.8.2014 – 18 S 13/14) die Anforderungen an den Vortrag des Anschlussinhabers nach dem BGH-Urteil „BearShare“ (BGH, Urt. v. 8.1.2014 – I ZR 169/12, K&R 2014, 513) konkretisiert.

1. Der Fall

Der Fall ist schnell erzählt. Der Anschluss des Beklagten war im Zusammenhang mit dem Filesharing eines Filmwerks ermittelt worden. Im Haushalt des Beklagten lebten dessen Lebensgefährtin und der 10-jährige Sohn. Unklar blieb, ob das heimische WLAN gegen den Zugang durch Dritte gesichert war.

2. Entscheidung des LG Hannover

a. Keine Täterschaft

Zunächst hat das LG Hannover eine Haftung des Beklagten als Täter verneint. Ausgehend von der tatsächlichen Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch Täter einer Verletzung sei (dazu kritisch Mantz, K&R 2013, 513; Zimmermann, MMR 2014, 368 (369 f.) m.w.N.), hat es festgestellt, dass der Beklagte diese tatsächliche Vermutung hinreichend erschüttert habe.

Zwei Punkte sind hier bemerkenswert:

Der BGH hatte in seinem Urteil „BearShare“ eine Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers postuliert, ohne diese näher zu konkretisieren. Rechteinhaber schlussfolgern in einschlägigen Verfahren daraus teilweise, dass der Anschlussinhaber verpflichtet sei, den Täter zu ermitteln und zu benennen. Das LG Hannover hat dieser Auffassung eine Absage erteilt (ebenso Mantz, K&R 2013, 513; vgl. auch LG Frankfurt, Beschl. v. 4.10.2012 – 2-03 O 152/12, MMR 2013, 56).

Anders als die Klägerin offenbar meint, lässt sich aus der Rechtsprechung nicht eine generalisierte Pflicht für den Beklagten dahin entnehmen, auf den von der Klägerin vorgetragenen Tag eines Eingriffs bezogen zu erforschen, ob seine Lebensgefährtin exakt an diesem Tag möglicherweise den Internetanschluss genutzt hat, und diese ggf. der Klägerin zu „melden“.

Im Ergebnis kann vom Anschlussinhaber daher verlangt werden, dass er zwar substantiiert vorträgt, dass eines der Familienmitglieder (oder ein Dritter) die Rechtsverletzungen begangen haben kann, er muss diese Rechtsverletzung aber – anders als im Fall hier – nicht positiv und konkret behaupten.

Der zweite Punkt, der bei der Prüfung der Täterschaft durch das LG Hannover auffällt, ist die Auslegung des Beklagtenvortrages. Der Beklagte hatte nämlich offenbar vorgetragen, dass seine Lebensgefährtin Zugang zum Internetanschluss hatte. Gleichzeitig hatte er aber in Abrede gestellt, dass seine Lebensgefährtin die Täterin war. Daraus könnte man einen Umkehrschluss ziehen: „Wenn Du es nicht gewesen sein willst, aber sie es auch nicht war, dann bleibt niemand mehr. Damit greift die tatsächliche Vermutung wieder.“

Das hat das LG Hannover anders beurteilt:

Gegenteiliges ergibt sich nicht daraus, dass der Beklagte vorgetragen hat, weder er noch seine Lebensgefährtin hätten am 9.8.2009 den Film „Live 06“ im Internet bereitgestellt. Zu Recht hat das Amtsgericht angenommen, dass dieses Vorbringen nicht dahin verstanden werden kann, dass die Lebensgefährtin deswegen nicht als Täter der Rechtsverletzung in Betracht käme. Die Darlegungen des Beklagten sind im Zusammenhang zu würdigen. Allein der Umstand, dass er annimmt, dass seine Lebensgefährtin das streitgegenständliche Werk nicht heruntergeladen hat, bedeutet nicht, dass er deren Täterschaft ausschließen konnte und wollte.

b. Keine Störerhaftung

Interessant sind auch die Ausführungen des LG Hannover zur Störerhaftung. Denn das LG Hannover sieht es als unklar an, ob das WLAN des Beklagten hinreichend gesichert war. Der BGH hatte in seinem Urteil „Sommer unseres Lebens“ (BGH, Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08, MMR 2010, 568; dazu hier, hier, hier und hier) bei privaten Anschlussinhabern eine Pflicht zur Einrichtung der zum Zeitpunkt des Kaufs marktüblichen Sicherungen angenommen.

Nach der Lösung des LG Hannover kam es darauf hier aber gar nicht an. Denn die möglicherweise nicht hinreichende Sicherung des WLANs hätte sich gar nicht ausgewirkt, da ja die Lebensgefährtin als Täterin in Betracht komme. Dabei hat sich das LG Hannover einer Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahre 2013 angeschlossen, wo es heißt (OLG Köln, Beschl. v. 28.5.2013 – 6 W 60/13, JurPC Web-Dok. 139/13, Abs. 12):

Zwar hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass der Vortrag der Beklagten zur Sicherung ihres W-LAN bislang nicht geeignet ist, grundsätzlich ihre Störerhaftung für Rechtsverletzungen eines Dritten, der sich unbefugt über ihr W-LAN Zugang zum Internet verschafft hätte, auszuschließen (zu den Anforderungen vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. 5. 2010 – I ZR 121/08GRUR 2010, 633 Rn. 33 f. – Sommer unseres Lebens). Aber auch dieser Gesichtspunkt führt nicht dazu, dass die Verteidigung der Beklagten ohne Aussicht auf Erfolg wäre. Sollte sich im Rahmen der gemäß den Ausführungen zu 1.) erforderlichen Beweisaufnahme herausstellen, dass eines der Kinder der Beklagten für die behaupteten Rechtsverletzungen verantwortlich war, so wäre für eine Störerhaftung der Beklagten kein Raum mehr. Eine unzureichende Sicherung des W-LAN hätte sich in diesem Fall nicht ausgewirkt, da sie nicht kausal für die Rechtsverletzung durch einen berechtigten Nutzer des Anschlusses gewesen wäre.

Das LG Hannover hat für seine Bewertung insbesondere auf die besonderen Umstände des Falles abgestellt: Da es sich um einen Fall der Nutzung eines Internetanschlusses von Familienangehörigen handele, seien die Grundsätze von BGH „Sommer unseres Lebens“ nicht anwendbar, wie es auch der BGH im „BearShare“-Urteil festgestellt hatte.

3. Fazit

Die Rechtsprechung bei von Familien genutzten Internetanschlüssen stabilisiert sich nach den BGH-Entscheidungen „BearShare“ und „Morpheus“ sichtlich. Darüber hinaus bietet das vorliegende Urteil des LG Hannover aber keine Anhaltspunkte für andere Fallkonstellationen.

 

Links:

IT LawCamp 2014, 5.4.2014, Frankfurt am Main

Morgen, 5.4.2014, findet das 5. IT LawCamp in Frankfurt am Main statt. Ein Barcamp für (IT-) Juristen also (s. Konzept hier):

Das LawCamp ist eine Konferenz, die auf dem Konzept der BarCamps basiert. Deren wesentliches Merkmal ist, dass das Programm der Veranstaltungen erst am Tag der Konferenz in einem morgendlichen Plenum zusammengestellt wird.

Einige (Blogger-)Kollegen haben schon bekannt gegeben, dass sie kommen werden, z.B. von Telemedicus und dem Datenschutz-Blog. Außerdem sind einige Beiträge schon fest (s. hier).

Ich werde ebenfalls teilnehmen und auch einen kleinen Vortrag mitbringen. Unter dem Titel „Creative Commons „NonCommercial“- Ein Feld- und Erklärungsversuch zu Open Content-Lizenzen nach dem Urteil des LG Köln v. 5.3.2014 – 28 O 232/13“ möchte ich – wenn das Thema zuvor im Plenum Gnade findet – mit den Teilnehmern anlässlich des Urteils des LG Köln über Open Content-Lizenzen und speziell den Begrif „nicht-kommerziell“ in der Creative Commons-Lizenz und dessen Auslegung diskutieren (Volltext der Entscheidung hier; s. auch Berichte von mir, von Jaeger, IfrOSS, von Creative Commons, von Netzpolitik).

Ich hoffe auf ein interessantes LawCamp und – für meinen Vortrag – auf spannende und weiterführende Diskussionen rund um einen nicht ganz einfach zu fassenden Begriff. Die Folien werde ich anschließend hier online stellen.

Vortrag „Update Recht 2013 – Die Entwicklung des Rechts offener Netze“ – Folien online

Vom 10.-12. Mai 2013 fand in Berlin in der c-base wieder das Wireless Community Weekend (WCW) statt. Am Samstag, 11. Mai 2013, durfte ich dort meinen Update-Vortrag mit dem Titel „Update Recht – Entwicklung des Rechts offener Netze“ halten. Die Folien für diesen Vortrag sind jetzt online (PDF, ca. 750 KB).

Der Vortrag beschäftigt sich – wieder einmal – zum größten Teil mit Entwicklungen im Bereich der Störerhaftung. Dabei bin ich auf Entscheidungen eingegangen, die 2012 und 2013 ergangen sind, außerdem auf aktuelle Entwicklungen im gesetzgeberischen Bereich.

Auch das WCW 2013 hat gehalten, was es versprochen hat. Vielen Dank für die freundliche Aufnahme und die guten Diskussionen! Danke an alle, wir sehen uns im nächsten Jahr zum WCW 2014.

Meine Vorträge zu dem Thema aus den Jahren 2008, 2009 und 2012 finden sich hier. Es ist eine Fortsetzungsgeschichte aus mittlerweile vier Kapiteln geworden.

Vortrag auf dem WCW 2013: Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zu WLAN und Access Providern

Von Freitag bis Sonntag findet in Berlin in der c-base das Wireless Community Weekend>Wireless Community Weekend 2013, das jährliche Treffen der Wireless Community (u.a. Freifunk), statt.

Ich werde am Samstag wieder ein kurzes Update zu den Entwicklungen rund um Störerhaftung, WLAN und Access Provider geben. Dabei geht es darum, kurz zu zeigen, was sich seit dem letzten Update (Download der Folien, pdf) getan hat, wobei zum einen die letztes Mal schon vorgestellten Gesetzesinitiativen und deren aktueller Stand und ferner Entscheidungen wie die des BGH „Alone in the Dark“, BGH „Internet als Lebensgrundlage“ und die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung „L’Oréal vs. Ebay“ u.a. angesprochen werden.

Die Zeit des Vortrags steht noch nicht fest. Das WCW ist eher organisiert, so dass die Vorträge und Workshops ohnehin spontan nach Bedarf und Wetter ausgerichtet werden. Ich vermute, dass ich wieder erst am (frühen?) Abend anfangen werde. Diskussionsbeiträge sind herzlich willkommen.

Der (aktuelle) Plan des WCW und alle weiteren Informationen finden sich hier. Wer noch Vortragsthemen hat, kann diese selbst eintragen bzw. über die Mailing-Liste ankündigen.

Stream(dump) und Audio des Vortrags „Sharing Access“ online #29c3

Der (inoffizielle) Streamdump zu meinem Vortrag „Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen“ findet sich online, ebenso ein offizieller Audio-Mitschnitt. Das offizielle Recording ist leider noch nicht verfügbar.

Ankündigung Vortrag #29c3: Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen

Am 28.12.2012, voraussichtlich um 16:00h in Saal 6, werde ich auf dem #29c3 in Hamburg einen Vortrag mit dem Titel „Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen“ halten.

Nachfolgend das Abstract für den Vortrag:

Der Betrieb von WLAN-Funk-Netzen ist heute Realität in praktisch jedem Haushalt. Ein sich früh zeigendes Phänomen davon sind sogenannte freie oder offene Netze, bei denen der Zugang zum Netz und zum Internet geteilt wird. Dabei spielten unterschiedliche Motivationen eine Rolle. Immer wichtiger geworden ist aber der Gesichtpunkts des Teilens der Zugangs. „Sharing Access“ oder die Überwindung des „Digital Divide“ sind daher Schlagworte, die in der aktuellen Diskussion über die „Cultures of Sharing“ immer wichtiger werden.

In Deutschland wird spätestens seit dem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 2006 über die rechtlichen Folgen des Betriebs eines offenen Netzes diskutiert. Das Stichwort „Störerhaftung“, das vorher vermutlich praktisch unbekannt war, hat es unter dem Stichwort „Cafes schließen WLANs wegen Störerhaftung“ in die Top-Medien geschafft. Der Vortrag soll die Voraussetzungen der Störerhaftung und die Folgen darstellen, aber auch mögliche Handlungsanweisungen geben, die den „sicheren“ Betrieb eines (offenen) Funknetzes ermöglichen sollen.

Die Rechtsprechung hat seit dem Jahre 2006 einige Wendungen genommen, die zuletzt in der Entscheidung des Bundesgerichtshof „Sommer unseres Lebens“ 2010 ihren (vorläufigen) Höhepunkt gefunden haben. Nach einer kurzen Darstellung dieser Entscheidung soll der Vortrag aufzeigen, welchen Einfluss die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte haben und einen entsprechenden Ausblick geben.

Als Folge der öffentlichen Diskussion sind mittlerweile verschiedene Gesetzgebungsinitiativen (der SPD, der Linken (basierend auf einem Entwurf des Digitale Gesellschaft e.V.) und der Piraten) angestoßen worden. Diese sollen dargestellt, bewertet und in einen Kontext mit der zuvor aufgezeigten Rechtsprechung gesetzt werden.

Der Vortrag ist mit 60min angesetzt, wovon ich plane (!) ca. 35-45 Minuten als Vortrag zu halten und ansonsten Fragen zu beantworten. Bei Bedarf stehe ich für Fragen und Diskussionen auch danach gerne zur Verfügung. Die Folien des Vortrags stelle ich anschließend hier online.

Wer noch ein cooles Template für Vorträge hat (frei verwendbar), wende sich bitte an mich 🙂

Ein weiterer Hinweis: Auf dem #29c3 wird es wieder eine Wireless Corner geben.

Wireless Community Weekend 2008 in Berlin

Vom 2.-4.5. findet das Wireless Community Weekend 2008 statt.

Ich werde auch dort sein und am 3.5., vermutlich gegen 18 oder 19 Uhr, einen Vortrag über

„Offene Netze und Recht? – Rechtsfragen offener Netze“ (worüber auch sonst 😉 )

halten. Bis dann 🙂

ps: Die Folien stelle ich anschließend hier zum Download bereit.

Edit: Download der Folien