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Anmerkung zu LG Köln, Urt. v. 5.3.2014 – 28 O 232/13: Creative Commons – Nicht-kommerzielle Nutzung – erschienen

In eigener Sache:

Mittlerweile ist die Anmerkung von Dr. Till Jaeger und mir zum Urteil des LG Köln, Urt. v. 5.3.2014 – 28 O 232/13 (Volltext), das sich mit der Auslegung des Begriffs „nicht-kommerzielle Nutzung“ beschäftigt hat, in der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR), Heft. 7/2014, S. 480 ff., erschienen.

Ich hatte zu dem Urteil schon einige Male berichtet (kurze Meldung, Tagungsbeitrag mit Bericht auf vom IT-LawCamp sowie Hinweis zu BGH „Meilensteine der Psychologie“), nun ist auch unsere ausführliche Anmerkung erschienen.

Aus der Anmerkung (MMR 2014, 480 ff.):

Freie Lizenzen für Open Source Software und Open Content waren in den letzten Jahren regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Während zunächst grundlegende Fragen des Lizenzmodells im Vordergrund standen (vgl. LG München I, MMR 2004, 693 m. Anm. Kreutzer), haben sich die Gerichte zunehmend mit Interpretationsfragen hinsichtlich der Rechte und Pflichte der Lizenznehmer zu beschäftigen. In dem durch das LG Köln zu entscheidenden Verfahren ging es in Bezug auf eine Open Content-Lizenz von Creative Commons um die Frage, welche Nutzungen als „nicht-kommerziell“ bzw. „kommerziell“ anzusehen sind und damit innerhalb oder außerhalb der durch die Creative Commons-Lizenz gewährten Nutzungsbefugnis liegen.

Interessant ist die Entscheidung vor allem, weil sie die Schwierigkeiten aufzeigt, die die Gerichte mit der Anwendung der herkömmlichen Auslegungsmethoden im Urheberrecht auf Sachverhalte haben, die freie Lizenzen betreffen. Vorliegend war die Creative Commons Lizenz „Attribution – NonCommercial 2.0 Generic“ (CC BY-NC 2.0) Gegenstand des Verfahrens (http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode).

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