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Anmerkung zu LG München, Urt. vom 22.3.2013 – 21 S 28809/11: Sekundäre Darlegungslast, MMR 2013, 397 – jetzt online

In eigener Sache:

Meine in der MMR 2013, S. 397 ff. erschienene Anmerkung zur Entscheidung des LG München (Urt. vom 22.3.2013 – 21 S 28809/11) zur sekundären Darlegungslast bei Filesharingfällen ist nun auch online verfügbar (PDF).

Über das Urteil hatte ich hier im Blog bereits berichtet.

Aus der Anmerkung:

Die vorliegende Entscheidung ist ein anschauliches Beispiel für die Anwendung von Beweislast und sekundärer Darlegungslast in Fällen der Störerhaftung bei Filesharing über einen Internetanschluss. Denn dem LG lagen zwei vollständig konträre Parteivorträge vor. Auf der einen Seite berief sich die Klägerin darauf, dass vom Internetanschluss der Beklagten aus eine Rechtsverletzung begangen worden sei. Auf der anderen Seite brachte die Beklagte vor, dass sie zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung weder einen Computer noch überhaupt ein internetfähiges Gerät besessen oder betrieben habe. Sie habe insbesondere auch keinen WLAN-Router in Betrieb gehabt, über den Dritte den Internetanschluss der Beklagten hätten nutzen können, sondern lediglich einen DSL-Splitter (im Einzelnen s. Tatbestand des Urteils der Vorinstanz AG München MMR 2012, 200).

1. Schließt man gedanklich den Fall aus, dass  …

Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.03.2013 – I-20 W 121/12 – Keine Speicherung auf Zuruf – jetzt online

In eigener Sache:

Die in der K&R 2013, S. 344 ff. erschienene Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 07.03.2013 – I-20 W 121/12 – Keine Speicherung auf Zuruf) ist nun online verfügbar (PDF).

Die Leitsätze (von mir) lauteten:

1. Gegen einen Access Provider besteht kein Anspruch auf Sicherung (Erhebung und Speicherung) von im System für die Dauer der Verbindung vorhandenen IP-Adressen. Dieser Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 101 Abs. 9 UrhG.

2. Löscht der Access Provider dynamische IP-Adressen unmittelbar nach Ende der Verbindung oder vergibt sie neu, so erfüllt er mit der Auskunft, dass er keine Information habe, seine Auskunftspflichten nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Aus der Anmerkung:

Mit den vorliegenden Entscheidungen hat das OLG Düsseldorf (erneut) klargestellt, dass § 101 UrhG allein einen Auskunftsanspruch regelt, und dass hieraus keine Pflicht zur Erhebung und Speicherung von Daten erwächst. Die Entscheidungen des OLG Düsseldorf führen dabei die Linie des Gerichts fort und reihen sich in die absolut h. M. der Rechtsprechung ein.[1]

I. Hintergrund

Jedes Gerät im Internet verfügt über eine eindeutige Adresse, die sog. IP-Adresse. Wer sich im Internet bewegt, ist daher im Grunde über seine IP-Adresse identifizierbar.[2] Die Identifizierung wird aber dadurch problematisch, dass Access-Provider ihren Kunden immer wieder wechselnde IP-Adressen zuweisen (sog. „dynamische IP-Adressen“). Die Zuweisung erfolgt in aller Regel nur für die Dauer einer Verbindung („Session“), wobei meist nach maximal 24 Stunden eine Zwangstrennung und ggf. Neuzuweisung durchgeführt wird. Aus diesem Grunde sind Rechteinhaber, wenn sie eine (potentielle) Rechtsverletzung über das Internet feststellen, darauf angewiesen, dass Access-Provider nachträglich einem Kunden die festgestellte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zuordnen können. …

Stream(dump) und Audio des Vortrags „Sharing Access“ online #29c3

Der (inoffizielle) Streamdump zu meinem Vortrag „Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen“ findet sich online, ebenso ein offizieller Audio-Mitschnitt. Das offizielle Recording ist leider noch nicht verfügbar.