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Neue Argumente zur Herausgabe von Daten beim Filesharing

In der SZ ist ein sehr interessantes Interview mit Vera Junker, Berliner Oberstaatsanwältin, über Sinn und Unsinn von Abmahnungen erschienen.

Wir in Berlin lehnen jedoch als eine der ersten Staatsanwaltschaften die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab. Seit Herbst 2007 fragen wir nicht mehr beim Provider nach, wenn uns die Musikindustrie eine Anzeige übermittelt, sondern stellen das Verfahren sofort ein.

Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist.

Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung.

Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen – wir verneinen das.

Auch hier geht es im Kern um Verhältnismäßigkeitsabwägungen.

Außerdem spannend ist übrigens der Kommentar von Freiherr v. Gravenreuth bei netzpolitik.org. Hier nur ein kleines Zitat daraus, auf den „Alles was kopiert wird, würde auch gekauft, deshalb ein hoher Schaden“-Sermon wird verzichtet:

aja, da muss man ggf. mal prüfen ob diese Dame sich nicht einer Strafvereiitelung selbst strafbar gemacht hat.

Wie gesagt, handelt es sich hier um das Ergebnis einer (zulässigen) Abwägung, das Frau Junker auch noch gut begründet:

Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen – wir verneinen das.

Zum Thema Strafvereitelung hier noch ein Artikel bei heise.