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Aufsatz „Entwurf der Single Market-Verordnung und lokale Funknetze“ in CR 6/2014 erschienen

Bild: tpholland, Lizenz: CC BY 2.0

In eigener Sache:

Mittlerweile ist der von Dr. Thomas Sassenberg und mir verfasste Beitrag „Der Entwurf der Single Market-Verordnung und lokale Funknetze – Auswirkungen für Aufbau und Betrieb von WLAN-Hotspots“ in Heft 6/2014 der Zeitschrift „Computer und Recht“ (CR) erschienen (CR 2014, 370-377).

In dem Beitrag analysieren wir den aktuellen Stand der „Verordnung u?ber Maßnahmen zum europa?ischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents“, auch „Single-Market-Verordnung“ genannt (der ursprüngliche Entwurf -COM(2013) 627 final- findet sich hier; eine Synopse der mit Beschluss des Europäischen Parlaments vom 3.4.2014 beschlossenen Änderungen findet sich hier), wobei wir uns in dem Aufsatz auf die Regelungen mit Bezug zu WLANs (insbesondere Art. 14 und 15 der Verordnung) konzentriert haben (zu denen es wie sich beim Schreiben gezeigt hat, jede Menge zu sagen gibt…).

Ziel der Europäischen Kommission war u.a. die Förderung des Aufbaus von WLAN-Hotspots, weshalb dementsprechende Regelungen vorgesehen sind. Dabei hat die EU-Kommission nicht nur klassische WLAN-Hotspots im Auge gehabt, sondern ist auch auf das Teilen von Internetzugängen durch Privatpersonen und Behörden eingegangen. Explizit sind auch „nichtstaatliche Organisationen“ wie z.B. Freifunk erfasst.

In einem kurzen Beitrag hatte auch Simon Assion für Telemedicus die Regelungen schon unter die Lupe genommen. Die von ihm dabei aufgeworfene Frage, ob sich durch die Single Market-Verordnung möglicherweise die Haftungssituation für Betreiber von WLANs verschärfen könnte, haben wir ebenfalls aufgegriffen. Ohne alles verraten zu wollen, sehen wir in den Regelungen der Single Market-Verordnung keine Änderung im Hinblick auf die Haftungsprivilegierungen der Art. 12-15 der E-Commerce-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt in §§ 7 ff. TMG).

Aus dem Beitrag:

Die EU-Kommission hat am 11.9.2013 den Entwurf der sog. Single Market-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarkts veröffentlicht, der vom Europäischen Parlament am 3.4.2014 mit Änderungen angenommen wurde. Der nachfolgende Beitrag stellt die im Entwurf vorgesehenen Regelungen mit Bezug zum Betrieb von lokalen Funknetzen (WLANs) vor, ordnet diese in das nationale Regelungsregime ein und zeigt die Auswirkungen für Aufbau und Betrieb von WLAN-Hotspots auf.

I. Hintergrund

Am 11.9.2013 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung verschiedener Richtlinien vorgelegt, der durch das EU-Parlament am 3.4.2014 – mit teilweise erheblichen Änderungen – angenommen wurde. Der Entwurf dieser sog. Single Market-VO soll zu einem einheitlichen Telekommunikationsbinnenmarkt beitragen.

Inhaltsverzeichnis:

I. Hintergrund

II. Generelle Gestattung des Aufbaus und Betriebs von sowie der Bereitstellung des Zugangs zu WLANs

III. Einschränkung der telekommunikationsrechtlichen Pflichten für „Nebenbei-Anbieter“ (Art. 14 Abs. 6 Single Market-VO)

1. Unternehmen, Behörde oder sonstige Endnutzer

2. Lokales Funknetz

3. Angebot nicht gewerblich oder lediglich untergeordneter Teil

a. Keine gewerbliche Tätigkeit

b. Untergeordneter Teil der Tätigkeit

c. Ergebnis

4. Folge des eingeschränkten Anwendungsbereichs

5. Haftung von WLAN-Anbietern

IV. Aggregation von Endkundenanschlüssen

1. Grundsätzliche Gestattung der Aggregation (Art. 14 Abs. 2 Single Market-VO)

2. Aggregation nur mit Zustimmung der Endkunden (Art. 14 Abs. 2 Single Market-VO)

3. Wahlrecht der Endnutzer hinsichtlich des WLAN-Zugangs (Art. 14 Abs. 3 lit. a) Single Market-VO)

4. Unzulässigkeit des vertraglichen Verbots der Nutzung durch Dritte (Art. 14 Abs. 3 lit. b) Single Market-VO)

5. Genereller und gegenseitiger Zugang unter Endnutzern (Art. 14 Abs. 3 lit. b) Single Market-VO)

6. WLAN-Sharing durch nichtstaatliche Organisationen und Behörden (Art. 14 Abs. 5 lit. b) Single Market-VO)

7. Keine behördliche Beschränkung des WLAN-Sharings (Art. 14 Abs. 4 Single Market-VO)

IV. Angebot von WLANs durch Behörden (Art. 14 Abs. 5 lit. a) Single Market-VO)

V. Offener Internetzugang und Netzneutralität (Art. 23 Single Market-VO)

VI. Fazit und Ausblick