In eigener Sache:
Mittlerweile ist meine Anmerkung zum Urteil des LG Hamburg v. 14.6.2013 – 308 O 10/13 – in der Zeitschrift „Computer und Recht“ (S. 640-641) erschienen.
Das Urteil (Volltext hier, Bericht von heise online hier) befasst sich mit der Frage, welche Anforderungen an den Begriff des „korrespondierenden Quelltexts“ („corresponding source code“) in der GPLv2 auszulegen ist. In der Anmerkung habe ich das Urteil in den Kontext bisheriger Entscheidungen gesetzt und das Urteil analysiert.
Weitere Publikationen s. hier.