In eigener Sache:
Meine Anmerkung zum Urteil des BGH v. 19.4.2012 – I ZB 80/11 – „Alles kann besser werden“, die im letzten Jahr in der K&R (2012, 668) erschienen ist, ist jetzt online verfügbar (PDF, 0,1 MB).
Das Urteil des BGH beschäftigt sich mit den Anforderungen des Auskunftsanspruchs aus § 101 UrhG. Der BGH hat den Streit um das „doppelte Gewerblichkeitserfordernis“ in überraschender Form beendet. Die Anmerkung geht der Begründung des BGH nach.
Der Volltext des Urteils ist hier online.