In der K&R ist ein Aufsatz von Klickermann mit dem Titel „Der Gerichtsstand des zivilrechtlichen Drittauskunftsanspruchs“ (K&R 2009, 777) erschienen.
Klickermann behandelt diejenigen Urteile, die sich zur Frage des Gerichtsstands beim Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geäußert haben. Dabei spricht er sich gegen eine restriktive Auslegung (auch im Wege der Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands) aus.