„Freie WLAN-Hotspots in Hessen“ – Anhörung im Landtag Hessen am 12.11.2015

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung des Hessischen Landtags wird am 12.11.2015 um 13:00h eine Anhörung zum Thema „Freie WLAN-Hotspots in Hessen“ durchführen, zu der eine Vielzahl an Verbänden, Interessenvertretern und Sachverständigen eingeladen worden sind

1. Antrag

Grundlage ist ein Antrag der hessischen SPD-Fraktion (LT-Drs. 19/900, PDF) vom 28.04.2015 (dazu eine Mitteilung des hessischen Landtagsabgeordneten Tobias Eckert (SPD)). Dieser Antrag lautet:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag sieht im Ausbau von öffentlichen drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN- Hotspots) einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche und touristische, aber auch gesellschaftliche Entwicklung Hessens.

2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Zugang zu öffentlichen drahtlosen lokalen Netzwerken in Hessen zu unterstützen und zu fördern.

3. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine rechtssichere Novellierung des Telemediengesetzes einzusetzen, indem die Haftungsbeschränkung für Access-Provider nach §8 Telemediengesetz auf alle Betreiber unabhängig von ihrem jeweiligen institutionellen und organisatorischen Hintergrund erweitert wird.

4. Der Landtag sieht die Gefahr für mögliche Rechtsverletzungen der Nutzer bei jeder Betreiberform (kommerziell, öffentlich oder privat) gleichermaßen gegeben und dies muss demnach einheitlich geregelt sein.

5. Der Landtag beschließt, dass in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Landtages und auch in der unmittelbaren öffentlichen Umgebung des Landtages WLAN-Hotspots eingerichtet werden.

2. Fragebogen

Die eingeladenen Verbände, Interessenvertreter und Sachverständigen (darunter Freifunk Wiesbaden, Förderverein Freie Netze e.V., Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft e.V., Ulf Buermeyer (@vieuxrenard) u.v.m.), sind gebeten, vorab eine schriftliche Stellungnahme zu erstellen, die dann u.a. auf der Homepage des Landtags Hessen veröffentlicht werden soll. Hierfür haben die im hessischen Landtag vertretenen Parteien einen Fragebogen erstellt. Dieser lautet wie folgt:

1. Rechtliche Rahmenbedingungen
a) Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Content-, Host- und Access-Providern und inwiefern ist diese Einordung für WLAN-Betreiber von Bedeutung?

b) Wann erfahren Access-Provider eine Haftungsprivilegierung?
c) Welche Maßnahmen müssen Access-Provider ergreifen, wenn wiederholte Rechtsverletzungen auftreten?
d) Welche Haftungsrisiken bestehen derzeit für WLAN-Betreiber, welche der TMG-Privilegierung nicht unterliegen?
e) Welche Haftungsprivilegierungen sind de lege ferenda denkbar?
f) Existieren Gründe, zukünftig zwischen privaten und gewerblichen/institutionellen Betreibern zu unterscheiden?
g) Bestehen neben den zivilrechtlichen Haftungsfragen sicherheitspolitische bzw. strafverfolgungserhebliche Bedenken?
h) Wie ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Betreibern offener WLAN-Netze einzuordnen im Hinblick auf Beihilfe, Mittäterschaft und (Eventual-)Vorsatz?

2. Datenschutz und Datensicherheit
a) Aus welchen Gründen ist es sinnvoll/ nicht Sinnvoll Haftungsprivilegierungen nur für verschlüsselte Verbindungen vorzusehen?
b) Bedarf es technischer Auflagen für den Betrieb zur Gewährung von Datenschutz- und Datensicherheit? Gibt es allgemeine Standards?

3. Internationaler Vergleich
a) In welchem rechtlichen Rahmen im Hinblick auf zivil- und strafrechtliche Aspekte operieren WLAN-Betreiber im internationalen Vergleich?
b) Welche Erkenntnisse lassen sich hieraus für Deutschland und Hessen ableiten?

4. Ausbau
a) Welche Gründe sprechen für und gegen öffentliche Förderung bei Aufbau und/oder Betrieb von WLAN-Netzen?
b) Welche Instrumente der Förderung existieren? Welche sind Ihnen bekannt? Welche Formen der Förderung wären denkbar?
c) Welche Betreibermodelle existieren? Welche Modelle werden am häufigsten gewählt und wie kann man dies erklären?
d) Welche Rolle kann das Modell „freifunk“ für den Ausbau des WLAN in Hessen spielen?
e) Welche Gründe sprechen für eine Zusammenarbeit der Kommunen, der Städte, der Landkreise und des ÖPNV beim Aufbau eines öffentlichen WLANs? Welche Gründe sprechen dagegen?
f) Wer trägt die Kosten für den Aufbau und den Betrieb von WLAN-Netzen?

5. Wirtschaftliche Bedeutung und Effekte
a) Welche Nutzen haben Städte und Gemeinden durch freie öffentlich zugängliche WLAN-Netze?
b) Haben freie öffentlich zugängliche WLAN-Netze auch für die Tourismuswirtschaft eine Bedeutung?
c) Welchen Nutzen haben andere Wirtschaftssektoren und Branchen durch frei öffentlich zugängliche WLAN-Netze?
d) Sind Auswirkungen auf (lokale) Telekommunikationsbetreiber zu erwarten, die inzwischen Vergleichbare Leistungen (z.B. LTE) im Rahmen von Nutzerverträgen gegen Rechnung zur Verfügung stellen?
e) Was ist beim Aufbau eines öffentlich geförderten und/oder betriebenen WLAN-Netzes im Hinblick auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht zu beachten, wenn bestehende WLAN-Angebote (z.B. durch die Telekom) bestehen?

6. Förderprojekte im Bundesvergleich
a) Welche staatlich geförderten WLAN-Projekte existieren derzeit in Deutschland?

3. Einschätzung / Eure Mithilfe

Der Antrag datiert vom April 2015. Zu beachten ist hierbei, dass es sich um einen Antrag der (hessischen) Oppositionspartei SPD handelt. Zwischenzeitig hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung (u.a.) von § 8 TMG auf den Weg gebracht (s. dazu die Artikel-Übersicht), wobei dieser u.a. von (Bundes-)SPD ausging. Der Gesetzesentwurf könnte bald im Bundestag zur Entscheidung anstehen. Dabei ist von praktisch allen Seiten heftige Kritik an dem Entwurf geübt worden (eine Übersicht findet sich hier). Von daher stellt diese Anhörung eine Möglichkeit dar, die Kritikpunkte noch einmal zu verdeutlichen und insofern auf die Landesparteien in Hessen einzuwirken. Gerade die ersten drei Punkte des Antrages der hessischen SPD wird der derzeitige Gesetzesentwurf nämlich verfehlen: Förderung und Unterstützung des Zugangs zu öffentlichen drahtlosen Netzwerken und Schaffung von Rechtssicherheit.

Dr. Thomas Sassenberg und ich sind ebenfalls zu der Anhörung eingeladen worden und werden der Einladung folgen. Wir werden eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgeben, die dann sowohl hier im Blog als auch auf der Webseite des Landtages veröffentlicht werden wird.

Ich lade alle Leser herzlich ein, mir per E-Mail oder in den Kommentaren Hinweise zur Beantwortung der Fragen zu geben. Besonders interessieren würden mich Hinweise zu den Fragen unter 5. und 6., also zu Erfahrungen bei der wirtschaftlichen Bedeutung und zu bisherigen Förderprojekten. Über ein paar Projekte ist ja (teils auch hier im Blog) berichtet worden (z.B. MABB, lokale Freifunk-Projekte). Dennoch sind mir sicher bei weitem nicht alle Förderprojekte und erst recht nicht die konkreten Details und Erfahrungen bekannt.Daher würde ich mich über Tipps und Mitteilungen freuen, die ich in der Stellungnahme und der Anhörung verarbeiten kann.

Auch für den internationalen Vergleich (Fragen zu 3.) und allen anderen Punkten nehme ich gerne Anregungen entgegen!

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