Am 16.9.2015 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur Änderung des TMG beschlossen. Geändert werden sollen § 8 TMG (Haftung des Access Providers) und § 10 TMG (Haftung des Host Providers).
In § 8 TMG soll die Haftung für Betreiber von WLANs reformiert werden. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Verbreitung von WLANs – allerdings ein untauglicher Versuch.
Ich habe mich mit dem Gesetzesentwurf, der zwischenzeitig noch geändert wurde, schon mehrfach auseinander gesetzt. Der Entwurf ist – in der Fassung vom 15.6.2015 – auch unverändert durchs Bundeskabinett. Ich muss meine Kritik an dem Entwurf hier nicht erneut wiederholen und verweise jetzt nur noch auf meine bisherigen Beiträge:
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Der geänderte WLAN-Gesetzesentwurf zur Änderung des TMG: Keine Verbesserungen für öffentliche WLANs
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Vortrag auf dem WCW 2015: TMG-RefE – Welche Folgen hätte die geplante Gesetzesänderung für Freifunk?
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Rechtsunsicherheit, der TMG-Gesetzesentwurf und öffentliche WLANs
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CCCamp15-Vortrag: vieuxrenard: D-Offline? Das drohende WLAN-Sterben & was wir dagegen tun können
Zum Beschluss des Kabinetts gibt es auch einige andere erhellende Beiträge (Auswahl):
- Freifunk statt Angst: Die Bundesregierung hat beschlossen die Verbreitung von öffentlichem WLAN zu verhindern.
- Cicero: Der Denunziationsparagraf
- taz: Die Regierung plant ein neues Telemediengesetz: Freies
#WLAN für alle? Quatsch! Fast das Gegenteil wird eintreffen. - Netzpolitik: Novelle des Telemediengesetzes beschlossen: Dunkle Zukunft für öffentliche WLANs
- Deutscher Einzelhandel: WLAN-Gesetzentwurf: Ziel verfehlt
- … Du hast noch mehr? Gerne in den Kommentaren!
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RT @offenenetze: Im Blog: Bundeskabinett beschließt #WLAN-Gesetz zur Änderung des #TMG, http://t.co/6BNvmmgQzw
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