Bundeskabinett beschließt WLAN-Gesetz zur Änderung des TMG

Am 16.9.2015 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur Änderung des TMG beschlossen. Geändert werden sollen § 8 TMG (Haftung des Access Providers) und § 10 TMG (Haftung des Host Providers).

In § 8 TMG soll die Haftung für Betreiber von WLANs reformiert werden. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Verbreitung von WLANs – allerdings ein untauglicher Versuch.

Ich habe mich mit dem Gesetzesentwurf, der zwischenzeitig noch geändert wurde, schon mehrfach auseinander gesetzt. Der Entwurf ist – in der Fassung vom 15.6.2015 – auch unverändert durchs Bundeskabinett. Ich muss meine Kritik an dem Entwurf hier nicht erneut wiederholen und verweise jetzt nur noch auf meine bisherigen Beiträge:

Zum Beschluss des Kabinetts gibt es auch einige andere erhellende Beiträge (Auswahl):

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7 Gedanken zu „Bundeskabinett beschließt WLAN-Gesetz zur Änderung des TMG

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