Zur Unzulässigkeit der Veränderung von http-Datenverkehr durch den Hotspot-Anbieter – jetzt: AT&T

Bei Web Policy ist ein Bericht von Jonathan Mayer erschienen, nach dem nun auch AT&T (vorher schon Comcast u.a.) in den USA bei seinen WiFi-Hotspots den http-Datenverkehr verändert und beim Abrufen von Webseiten Werbung einfügt.

Mit der Thematik der Deep Packet Injection hatte ich mich bereits Ende letzten Jahres / Anfang diesen Jahres befasst und dazu einen Aufsatz mit dem Titel „Freund oder Feind auf meiner Leitung? – (Un-)Zulässigkeit des Eingriffs in den Datenstrom durch TK-Anbieter mittels Deep Packet Injection“ in der Zeitschrift MMR veröffentlicht. Es ist tatsächlich verständlich, dass Anbieter von WLAN-Hotspots nach Möglichkeiten suchen, hieraus Einkünfte zu generieren. So heißt es auch bei Mayer:

„AT&T has an (understandable) incentive to seek consumer-side income from its free wifi service, but this model of advertising injection is particularly unsavory. Among other drawbacks: It exposes much of the user’s browsing activity to an undisclosed and untrusted business. It clutters the user’s web browsing experience. It tarnishes carefully crafted online brands and content, especially because the ads are not clearly marked as part of the hotspot service. And it introduces security and breakage risks, since website developers generally don’t plan for extra scripts and layout elements.“

Nach deutschem Recht wäre dieses Verhalten klar unzulässig (eingehend Mantz, MMR 2015, 8 ff.). Aus dem Fazit (MMR 2015, 8, 13):

„Das Ergebnis ko?nnte eindeutiger kaum sein: Deep Packet Injection stellt ohne wirksame Einwilligung einen eindeutig unzula?ssigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, der fu?r die Verantwortlichen strafrechtliche Folgen haben kann. Da durch die Deep Packet Injection jedenfalls Verkehrsdaten erhoben werden, liegt auch ein Verstoß gegen die Regelungen des TK-Datenschutzes vor. In Betracht kommen zusa?tzlich Versto?ße gegen die Datenschutzvorschriften des TMG, wenn die Daten beim Werbeanbieter Personenbezug aufweisen.“

Für das amerikanische Recht hat Mayer auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit:

„The legality of hotspot advertising injection is a messy subject. There are a number of colorable arguments against, including under the FCC’s net neutrality rules, the FTC’s unfairness and deception authorities (and state parallels), wiretapping statutes, pen register statutes, tortious interference, copyright, and more. It certainly doesn’t help AT&T and RaGaPa that the ads aren’t labeled as associated with the hotspot, and that AT&T’s wifi terms of service are silent about advertising injection.“

Anbietern von WLAN-Hotspots kann daher hiervon nur abgeraten werden.

Post teilen / share post: (wird möglicherweise durch Tracking-Blocker geblockt / may be blocked by tracking blocker such as Ghostery)

8 Gedanken zu „Zur Unzulässigkeit der Veränderung von http-Datenverkehr durch den Hotspot-Anbieter – jetzt: AT&T

  1. Pingback: Studie: 15% der Mobilfunknutzer (international) von Deep Packet Injection durch Custom http-header betroffen | Offene Netze und Recht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.