Rechtsunsicherheit kills Public Wifi (heute: Braunschweig)

Immer wieder ist (auch hier im Blog) über die Folgen der Rechtsunsicherheit bei WLANs berichtet worden.

Wer ein aktuelles Beispiel sucht, wird in Braunschweig fündig. Am 17.4.2015 tagte der Wirtschaftsausschuss der Stadt Braunschweig und befasste sich mit der Frage, ob ein kommunales WLAN eingeführt werden soll (Sachstandsbericht). Es wird auch über eine Befragung der Städte erbringt ein typisches Bild:

„Die befragten Kommunen treten mehrheitlich nicht als Provider auf, auch um nicht in die Störerhaftung zu gelangen. Juristisch werden über WLAN-Internetzugänge begangene Urheberrechtsverletzungen unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung behandelt und können zur haftungs- rechtlichen Heranziehung des Anbieters führen. Lediglich Unternehmen mit Provider-Privileg sind hiervon ausgenommen.“

Dass dies ein Irrglaube ist, ist auch hier im Blog immer wieder dargestellt worden. Ganz im Gegenteil: Kommunen, die WLANs anbieten, profitieren selbstverständlich von der Haftungsprivilegierung des § 8 TMG (Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, 2014, Rn. 216; zu Schulen und Bibliotheken: Perron/Eisele, in: Scho?nke/Schro?der, StGB, 28. Aufl. 2010, § 184 StGB Rn. 55a; Altenhain, in: Mu?nchKommStGB, 2. Aufl. 2010, vor § 7 TMG Rn. 45). Es gibt übrigens weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung auch nur ein Beispiel, das dem widerspräche!

Freifunk findet die Stadt Braunschweig aus genauso falschen Gründen denn auch nicht gut:

„Der Verein Freifunk ist eine private Initiative, bei der Bürger ihre private Internetverbindung kostenfrei für andere Nutzer freigeben. Die jeweiligen Netze werden nicht als getrennte Einwahlknoten genutzt, sondern untereinander verbunden (Mesh-Netze). Dabei wird die sogenannte Störerhaftung „umgangen“. Derzeit schützt sich die Freifunk Initiative vor einer Inanspruchnahme durch die Verlagerung der Server für ihre Mesh-Netze ins Ausland. Auch wenn gesetzliche Änderungen hinsichtlich der sogenannten Störerhaftung in Aussicht gestellt sind, bleibt doch fraglich, ob derartige Initiativen juristisch nachhaltig abgesichert sind und auch von offizieller Seite genutzt werden sollten. Aufgrund der rechtlichen „Grauzone“ sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, die Initiative des Vereins als städtische Lösung zu implementieren.“

Wenn die Stadt Braunschweig die Störerhaftung nicht „umgehen“ will, dann sollte sie halt einfach selbst die Netze betreiben. Dann bräuchte es keiner Umgehung mehr.

Insgesamt zeugt der Sachstandsbericht leider von der üblichen Unkenntnis und Unwilligkeit. Wenn die Stadt Braunschweig ein WLAN wollte, könnte sie es auch bekommen – sogar mit der Freifunk-Initiative…

Kritisch zum Sachstandsbericht übrigens auch der Bericht der Piratenpartei.

[Wer sonst noch ähnliche Berichte hat, gerne per E-Mail an mich, oder in den Kommentaren! Danke.]

 

 

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7 Gedanken zu „Rechtsunsicherheit kills Public Wifi (heute: Braunschweig)

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