CDU will (doch) kein offenes, flächendeckendes WLAN für alle

Vor wenigen Tagen hatte ich hier berichtet, dass die CDU auf ihrem Parteitag Anfang Dezember auch über einen Antrag zu WLANs zu entscheiden hatte.

[Update 16.11.2014: Es gibt noch einen zweiten Beschluss – s. näher dazu hier]

Hier der wesentliche Antragstext:

Die Bundesregierung muss Haftungsrisiken für gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von WLAN-Netzen abbauen. Nur so ist es den Betreibern möglich, ihre Zugänge für Dritte zu öffnen, ohne sich der Gefahr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen sowie der damit verbundenen Abmahnkosten auszusetzen.

Die CDU fordert die Bundesregierung auf, sich an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu halten. Mobiles Internet über WLAN muss in deutschen Städten für jeden verfügbar sein. Das sogenannte Providerprivileg des § 8 TMG, welches bisher nur Zugangsprovider von der Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Kunden freistellt, muss auf die Betreiber von Drahtlosnetzen ausgeweitet werden.

Der Antrag ließ also hoffen. Da war die Rede von Haftungsrisiken, „gewerblichen und nicht-gewerblichen“ Betreibern, WLAN für jeden und einer Regelung in § 8 TMG (s. zum letzten Anlauf der Opposition dazu hier).

Tatsächlich hat die CDU sich zu einem Beschluss zu WLANs durchgerungen. Der Text weicht vom Antrag aber in ganz erheblicher Weise ab:

Die CDU setzt sich dafür ein, dass auch in Deutschland kostenloses WLAN in allen öffentlichen Gebäuden, in der Bahn und auf Flughäfen vorhanden ist. Ebenso sollen zum Beispiel Restaurants, Cafés, Hotels und andere Einrichtungen öffentlich zugängliches WLAN anbieten können, ohne für eventuellen Missbrauch durch die Nutzer haften zu müssen. Dazu werden wir die Anbieter öffentlicher WLAN-Netze sogenannten Providern (Netzanbietern) rechtlich gleichstellen.

Statt „WLAN für jeden“ und „gewerblich und nicht-gewerblich“ lesen wir jetzt also eine doppelte Einschränkung, nämlich auf:

  • öffentliche Gebäuden, in der Bahn und auf Flughäfen, und
  • personell nur Restaurants, Cafés, Hotels und andere Einrichtungen.

Dafür sollen Anbieter öffentlicher WLAN-Netze den Access Providern gleichgestellt werden … Von flächendeckendem WLAN „für jeden“ ist leider nicht mehr die Rede.

Interessant ist übrigens der Vergleich mit den Feststellungen in der Digitalen Agenda der Bundesregierung:

Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften.

Man erkennt eine gewisse Ähnlichkeit. Im Ergebnis stehen wir also wieder auf Anfang: Es ist unklar, wie die Haftung für Betreiber von WLANs geregelt werden soll. Bundesregierung und CDU jedenfalls sollen sich nicht festlegen und vor allem nicht zu einer klaren und einfachen Lösung bekennen. Es wird immer wieder gemunkelt, dass die Regelung zusammen mit der TKG-Novelle kommen wird. Aber das wird abzuwarten sein.

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3 Gedanken zu „CDU will (doch) kein offenes, flächendeckendes WLAN für alle

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