Wo bleibt das Gesetz zur Regelung der Störerhaftung beim Betrieb eines WLANs?

Im Juli wurde ein Gesetz zur Regelung der Störerhaftung beim Betrieb eines WLANs für August angekündigt. In der Verkündung der digitalen Agenda wurde die Regelung umrissen, wobei dies für viel Kritik gesorgt hat. Bemerkenswert fand ich vor allem die Frage einer Journalistin der New York Times, warum man in Deutschland glaubt, führend zu werden, wenn man derzeit überhaupt kein offenes WLAN findet. Diese Kritik greift das auf und bringt es auf den Punkt, was die Netzgemeinde seit Jahren kritisiert: Die Rechtsunsicherheit behindert den (digitalen und analogen) Standort Deutschland.

Nun ist der August vorbei und der Gesetzesentwurf ist noch immer nicht bekannt geworden. Möglicherweise ist er in der Abstimmung zwischen den Ressorts (… viele Köche brauchen einfach länger …), möglicherweise kursiert er aber auch bereits z.B. in Journalistenkreisen in Berlin, vielleicht gibt es ihn aber noch gar nicht (in endgültiger Fassung).

Die Ankündigung für August klang schon ziemlich definitiv. Die Frage ist – und da kann ich nur spekulieren – was es bedeutet, dass der Entwurf noch nicht veröffentlicht worden ist. Vielleicht (!) heißt das ja, dass die intensive Kritik von allen Seiten gefruchtet hat und die Bundesregierung ihren bisherigen Ansatz noch einmal überdenkt. Eine Verschlimmbesserung wird nämlich der rechtlichen Situation für WLANs nicht helfen. Wünschenswert wäre es. So könnte/sollte Politik ja auch funktionieren.

Es bleibt also weiter dabei: Warten, und nach Möglichkeit nicht über den Inhalt spekulieren.

Wer etwas vom Gesetzesentwurf hört, gerne hier in den Kommentaren oder per E-Mail an mich 🙂

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2 Gedanken zu „Wo bleibt das Gesetz zur Regelung der Störerhaftung beim Betrieb eines WLANs?

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