Die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung und die Haftung bei WLANs

Während wir alle noch auf den für August in Aussicht gestellten Gesetzesentwurf zur Regelung von WLANs warten, hat Netzpolitik.org heute den möglicherweise endgültigen Stand der Digitalen Agenda der Bundesregierung veröffentlicht.

Darin heißt es zum Thema WLAN:

Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.

1. Einschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs?

Der Abschnitt bringt keine Klarheit darüber, für wen die geplante gesetzliche Regelung Rechtssicherheit schaffen soll. Ausdrücklich sind „WLANS im öffentlichen Bereich“ genannt. Nur (?) als Beispiel werden Flughäfen, Hotels und Cafés angeführt. Es bleibt also unklar, was mit dem Rest ist.

2. Anonyme Kriminalität?

Die nächste Frage ist, was mit dem Hinweis auf anonyme Kriminalität gemeint ist. Es steht zu befürchten, dass WLANs eine Registrierungspflicht auferlegt wird.

3. Vorläufiges Fazit

Ich wurde vor einigen Tagen gefragt, ob der angekündigte Gesetzesentwurf die bisherige Situation der Rechtsunsicherheit, die die Rechtsprechung mittlerweile zu lösen beginnt, insofern negativ beeinflussen könnte, dass WLANs praktisch kaum noch öffentlich angeboten werden können. Das kann leider passieren. Die Bundesregierung plant hier möglicherweise eine erheblich Verschlimmbesserung … Warten wir auf den Gesetzesentwurf, dann mehr hier im Blog …

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5 Gedanken zu „Die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung und die Haftung bei WLANs

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