Zur Sitzung des Bundestages vom 3.7.2014: Regelung der Störerhaftung bei WLANs

Am 3.7.2014 fand die 46. Sitzung des Bundestages statt. Was genau dort diskutiert/beschlossen wurde, ist mir nicht bekannt. Allerdings war TOP 5 die „Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle, Drucksache 18/1973„.

Hier sind die relevanten Passagen aus der BT-Drs. 18/1973 (PDF):

S. 11:

Es müssen alle Potenziale zum Ausbau der digitalen Infrastruktur akti- viert werden. Das bedeutet auch, dass die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum ausgeschöpft werden und Rechtssicherheit für die WLAN-Betreiber besteht. WLAN-Betreiber, die keine Accessbetreiber sind, beispielsweise kleine Gewerbetreibende, sehen sich mit unabsehbaren Forderungen aus potentiellen Rechtsverletzungen ihrer Nutzer im WLAN konfrontiert (Störerhaftung). Notwendig ist eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu den Accessprovidern.

S. 15, 16:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

9. schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber analog zu Accessprovidern klargestellt werden, um Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen;

Die Erläuterung ist eher generell. „Kleine Gewerbetreibende“ werden lediglich als Beispiel genannt. Ebenso die Aufforderung an die Bundesregierung. Ziel sollen „Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber analog zu Accessprovidern“ sein.

Golem hatte über die Ankündigung eines Referentenentwurfs berichtet, der Digitale Gesellschaft e.V. hatte Kritik an möglichen Plänen erhoben, eine Regelung zu schaffen, die lediglich für WLANs in Cafés gilt … Wir müssen leider abwarten, was sich daraus nun entwickeln wird.

(via urheberrecht.org)

 

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